Rund zwei Drittel der Kosten eines Krankenhauses
sind Personalkosten. Um diese Kosten unter Kontrolle
zu halten ist es notwendig, eine
Personaleinsatzplanung durchzuführen. Im ärztlichen
Bereich ist diese sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Im
8d KAKuG sowie im
22a NÖ KAG steht geschrieben,
dass der Rechtsträger der Krankenanstalten
verpflichtet ist, regelmäßig den Personalbedarf
bezogen auf die Berufsgruppen, auf Abteilung und
sonstige Organisationseinheit zu ermitteln. Die
Personalplanung, insbesondere die
Personalbedarfsermittlung, der Personaleinsatz- und
der Dienstpostenplan, sind hiefür fachlich
geeigneten Personen zu übertragen. Die
Personalbedarfermittlung ist nach wissenschaftlichen
Methoden vorzunehmen.
Dieses Buch erläutert Verfahren und
Vorgehensweisen zur Personalplanung immer in
Anlehnung an die gesetzlichen Kriterien.
sind Personalkosten. Um diese Kosten unter Kontrolle
zu halten ist es notwendig, eine
Personaleinsatzplanung durchzuführen. Im ärztlichen
Bereich ist diese sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Im
8d KAKuG sowie im
22a NÖ KAG steht geschrieben,
dass der Rechtsträger der Krankenanstalten
verpflichtet ist, regelmäßig den Personalbedarf
bezogen auf die Berufsgruppen, auf Abteilung und
sonstige Organisationseinheit zu ermitteln. Die
Personalplanung, insbesondere die
Personalbedarfsermittlung, der Personaleinsatz- und
der Dienstpostenplan, sind hiefür fachlich
geeigneten Personen zu übertragen. Die
Personalbedarfermittlung ist nach wissenschaftlichen
Methoden vorzunehmen.
Dieses Buch erläutert Verfahren und
Vorgehensweisen zur Personalplanung immer in
Anlehnung an die gesetzlichen Kriterien.