Personalmanagement in Unternehmen und Verwaltungen ist heute ohne IT-Systeme nicht mehr denkbar. Der Einsatz reicht vom Bewerbermanagement über die Personalabrechnung bis hin zur betrieblichen Ruhegeldversorgung. Dabei sind diese IT-Systeme mit Daten befasst, die direkt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verknüpft sind.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten allerdings berührt Persönlichkeitsrechte und kann dem Arbeitgeber ein erhebliches Maß an Leistungs- und Verhaltenskontrolle ermöglichen.
In diesem Spannungsverhältnis bewegen sich die 159 ausgewerteten Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Der Schutz vor Verhaltens- und Leistungskontrolle, der Datenschutz und die Mitbestimmungs- und Kontrollrechte der Interessenvertretung stehen im Mittelpunkt der Betrachtung.
In den letzten Jahren geht der Trend weg von Detaildokumentationen der eingesetzten IT-Systeme, hin zu formulierten Rahmenbedingungen. Weitere Regelungsgebiete wie Fernzugriffe, betriebsexterne Verarbeitung von Personaldaten und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Eingang in die Vereinbarungen gefunden.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten allerdings berührt Persönlichkeitsrechte und kann dem Arbeitgeber ein erhebliches Maß an Leistungs- und Verhaltenskontrolle ermöglichen.
In diesem Spannungsverhältnis bewegen sich die 159 ausgewerteten Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Der Schutz vor Verhaltens- und Leistungskontrolle, der Datenschutz und die Mitbestimmungs- und Kontrollrechte der Interessenvertretung stehen im Mittelpunkt der Betrachtung.
In den letzten Jahren geht der Trend weg von Detaildokumentationen der eingesetzten IT-Systeme, hin zu formulierten Rahmenbedingungen. Weitere Regelungsgebiete wie Fernzugriffe, betriebsexterne Verarbeitung von Personaldaten und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Eingang in die Vereinbarungen gefunden.