Fragen der Personalplanung gewinnen schon seit geraumer Zeit immer mehr an Bedeutung. Da es der Mensch selbst ist, der im Mittelpunkt dieser Planungen steht, und die vorgesehenen Maßnahmen ihn als Arbeitnehmer unmittelbar be· treffen, unterscheiden sich die hier anzustellenden Überlegungen in wesentlichen Punkten, auch in ihrer generellen Art. von den Planungen in anderen betrieb lichen Bereichen. Es ist verständlich und war notwendig, daß vom Gesetzgeber zum Schutze der Arbeitnehmer Bestimmungen erlassen wurden (z. B. Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz). die die Entscheidungen auf dem Gebiet der Personal planung zum Teil wesentlich einschränken und im Falle eines Widerstreits zwi schen den betrieblichen Zielen und den Anliegen der Arbeitnehmer dafür Sorge tragen, daß auch deren Bedürfnisse gebührend berücksichtigt werden. Die unaus weichliche Folge derartiger Vorschriften ist ein zunehmender Verlust an Anpas sungsfähigkeit im Personalsektor, ein zunehmendes Unvermögen, sich an die Veränderungen des Marktes schnell und reibungslos anzupassen. Es steht außer Zweifel, daß die Erhaltung eines ausreichenden Grades an Anpassungsfähigkeit für ein Unternehmen in der Marktwirtschaft lebensnotwen dig ist. Es steht aber ebenso außer Zweifel, daß die Vorschriften zum Schutze der Arbeitnehmer eine ähnlich große Bedeutung besitzen. Damit stellt sich drin gend die Frage nach Wegen, die vom Unternehmen beschritten werden können, um sich - auch bei Einflaltung der vom Gesetzgeber aufgestellten Bedingungen noch einen möglichst hohen Grad an Anpassungsfähigkeit zu bewahren. Eine der Möglichkeiten hierzu ist das Personalleasing.
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