Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Personalvertretungsgesetz - PersVG)Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Arti- kel 2 des Gesetzes vom 26. November 2019 (GVOBl. M-V S. 705, 718)Inhaltsübersicht:Abschnitt I Allgemeine VorschriftenAbschnitt II PersonalratUnterabschnitt 1 Wahl und ZusammensetzungUnterabschnitt 2 AmtszeitUnterabschnitt 3 GeschäftsführungUnterabschnitt 4 Rechtsstellung der PersonalratsmitgliederAbschnitt III PersonalversammlungAbschnitt IV Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat und Arbeitsgemeinschaften auf LandesebeneAbschnitt V Jugend- und AusbildungsvertretungAbschnitt VI Vertretung der nichtständigen Beschäftigten und des KrankenpflegepersonalsAbschnitt VII Beteiligung des PersonalratsUnterabschnitt 1 AllgemeinesUnterabschnitt 2 Beteiligungsverfahren, Initiativrecht, DienstvereinbarungenUnterabschnitt 3 Umfang der Beteiligung des PersonalratsUnterabschnitt 4 Zuständigkeiten der PersonalvertretungenAbschnitt VIII Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von VerschlußsachenUnterabschnitt 1 Besondere Vorschriften für die HochschulenUnterabschnitt 2 Schule, Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung und LehrerprüfungsamtUnterabschnitt 3 Andere Verwaltungszweige und Behandlung von VerschlußsachenAbschnitt IX Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensmann der ZivildienstleistendenAbschnitt X Gerichtliche EntscheidungenAbschnitt XI Schlussvorschriften