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Jeden Tag geben Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet persönliche Daten preis: Ein Klick auf »Einverstanden« legitimiert das Geschäft. Wird in diesem Moment auch ein gegenseitiger Vertrag geschlossen? Und wenn ja, um was für einen Vertrag handelt es sich? Diesen Rechtsfragen geht die vorliegende Arbeit auf den Grund. Es wird untersucht, worin der Wert personenbezogener Daten liegt, und die vertragliche Gestaltung dieses Geschäftsmodells analysiert. Dabei fließen auch die 2022 in Kraft getretenen §§ 327 ff. BGB ein. Als zentrales Scharnier für die Rechtmäßigkeit dieses Geschäfts wird…mehr

Produktbeschreibung
Jeden Tag geben Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet persönliche Daten preis: Ein Klick auf »Einverstanden« legitimiert das Geschäft. Wird in diesem Moment auch ein gegenseitiger Vertrag geschlossen? Und wenn ja, um was für einen Vertrag handelt es sich? Diesen Rechtsfragen geht die vorliegende Arbeit auf den Grund. Es wird untersucht, worin der Wert personenbezogener Daten liegt, und die vertragliche Gestaltung dieses Geschäftsmodells analysiert. Dabei fließen auch die 2022 in Kraft getretenen §§ 327 ff. BGB ein. Als zentrales Scharnier für die Rechtmäßigkeit dieses Geschäfts wird auch die datenschutzrechtliche Einwilligung einer sorgfältigen Analyse unterzogen. Genügt sie ihrer Rolle als legalisierendes Instrument für die Geschäfte mit personenbezogenen Daten? Die Arbeit deckt hier Mängel auf und stellt weiterführende Vorschläge für eine verbesserte Einwilligungspraxis mit dem Ziel erhöhter Transparenz und Sicherheit auf Seiten der Verbraucherinnen und Verbraucher vor.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Anabel Valentina Wenzel studierte Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt. Während des Studiums arbeitete sie als Hilfskraft an der Entlastungsprofessur für Zivilrecht bei Herrn Prof. Effer-Uhe und als Tutorin für Vertragliche Schuldverhältnisse, Bereicherungsrecht, Deliktsrecht und Familienrecht. Von 2018 bis 2021 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht bei Frau Prof. Wellenhofer tätig. Parallel erarbeitete sie eine Dissertation bei Prof. Effer-Uhe an der Universität zu Köln. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Kanzlei Allen & Overy LLP ist sie seit 2022 Rechtsreferendarin am LG Frankfurt.