Der Geltungsbeginn der europäischen Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 steht kurz bevor. Der Autor beschäftigt sich mit den Auswirkungen der DSGVO auf die Anwendbarkeit des deutschen Kunsturhebergesetzes und seiner Regelung des Rechts am eigenen Bild. Er analysiert, wann der Umgang mit Personenbildern datenschutzrechtliche Relevanz hat, wie weit der Anwendungsvorrang der DSGVO als gemeinschaftsrechtlicher Regelung dabei reicht und wo sie noch Spielräume hinterlässt, in denen eine Fortgeltung des KUG erreicht werden kann. Hier sind beispielhaft das «Medienprivileg» und die Verarbeitung im Beschäftigungskontext zu nennen. Dies erfordert jedoch mitunter, dass der nationale Gesetzgeber bald aktiv wird, um von Öffnungsklauseln der DSGVO Gebrauch zu machen.