Schrifttum und Rechtsprechung befassen sich zumeist mit komplexen materiell-rechtlichen Problemen, die das Steuerrecht bei Personengesellschaften aufwirft. Verfahrensrechtliche Fragen werden hingegen selten erörtert. Dies entspricht einer allgemeinen Tendenz, das Verfahrensrecht im Verhältnis zum materiellen Recht als nachrangiges Recht anzusehen. Diese Arbeit untersucht für das Steuerrecht das Verhältnis von materiellem Recht und Verfahrensrecht bei Personengesellschaften und zeigt Abstimmungsbedarf auf. Die Arbeit legt dar, ob die aus der mangelnden Abstimmung herrührenden Konsequenzen mit höherrangigem Recht vereinbar sind und sucht nach steuerrechtlichen Lösungen sowohl im Wege der Auslegung als auch im Wege der gesetzlichen Kodifikation.