Das Personenstandsgesetz (PStG) regelt in Deutschland die Erfassung und Beurkundung von Personenstandsfällen wie Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Scheidung und Tod. Es bestimmt die Aufgaben der Standesämter, die Führung von Personenstandsregistern sowie die Ausstellung von Urkunden (z. B. Geburts- und Sterbeurkunden). Zudem enthält das Gesetz Vorschriften zur Namensführung, Änderung von Personenstandsdaten und zum Zugang zu Personenstandsregistern für berechtigte Personen.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno