Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Gesundheitswissenschaften, Universität Bayreuth (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:
Bis vor einiger Zeit wurde das Bestreben, betriebswirtschaftliche Instrumente in Krankenhausbetrieben einzuführen, mit großer Skepsis betrachtet Es galt als verwerflich, mit der mißlichen Situation der Patienten, die Krankenhausleistungen in Anspruch nehmen (müssen), ökonomische Gewinnziele zu verfolgen. Der Einsatz von Kaufleuten in Krankenhäusern wurde abgelehnt, Entscheidungen ausschließlich aufgrund medizinischer Notwendigkeiten getroffen.
Der starke Anstieg der Krankenhauskosten sowie die Entwicklung modifizierter Managementkonzepte haben jedoch in den letzten Jahren zu einem Umdenken geführt. Schließlich geht es weniger um die Infragestellung der Entscheidungskompetenzen von Mitarbeitern in Krankenhäusern sondern um die Verbesserung der Informationsgrundlage auf deren Basis möglichst optimale Entscheidungen getroffen werden können. Angesichts der verschärften Knappheit finanzieller Ressourcen wird deutlich, daß nicht die Beachtung ökonomischer Aspekte sondern deren Nichtbeachtung die Leistungsfähigkeit deutscher Krankenhäuser gefährdet. Die Frage, auf welche Weise beschränkt verfügbare Ressourcen zu verteilen sind, ist Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre in Krankenhausbetrieben. Eine ihrer Aufgaben ist es, Transparenz über das Verhältnis von Nutzen und Kosten bestehender Handlungsalternativen zu schaffen Derartige Informationen können im Selbstverständnis von Kaufleuten in Kliniken jedoch nicht Ausschlußkriterium für die betreffende Entscheidung sein, weil diese auch weiterhin medizinischen Entscheidungsträgern obliegt.
"In der guten alten Zeit brauchte der Verwaltungsleiter eines kleineren Krankenhauses nur aus dem Fenster zu schauen, um zu prüfen, ob seine wirtschaftlichen Verhältnisse in Ordnung waren. Stand montags um 8.00 Uhr der erste Krankenwagen vor der Tür oder warum 9.00 Uhr in der Aufnahme noch Patientengedrängel, konnte er getrost seinem Tagewerk nachgehen. Heute ist das anders: Das Haus kann proppenvoll und ... trotzdem pleite sein".
Diese, auf den ersten Blick ökonomisch widersinnige Feststellung bringt die Situation zahlreicher deutscher Krankenhäuser auf den Punkt, die seit der verpflichtenden Einführung pauschaler Entgelte im Jahr 1996 um ihr Fortbestehen fürchten müssen. Der bis dahin gültige Anspruch von Krankenhausbetrieben auf Deckung der Selbstkosten wurde im Rahmen der Reform des Finanzierungssystems aufgehoben. Künftig werden nicht mehr tatsächlich aufgelaufene Kosten sondern vornehmlich leistungsbezogene Entgelte von den Krankenkassen getragen, deren Höhe unabhängig von der Kostensituation des einzelnen Betriebes festgelegt wird. Folge davon ist, daß Krankenhäuser ein unternehmerisches Risiko tragen. Dieses zwingt die zuständigen Verantwortlichen, sich Kenntnis über die aktuelle Kosten- und Erlössituation zu verschaffen,um eventuell defizitäre Entwicklungen durch die Ergreifung rechtzeitiger Maßnahmen zu vermeiden. Damit verbunden ist ein erhöhter Informationsbedarf der Krankenhausleitung.
In Unternehmen anderer Branchen werden solche Informationen durch eine anforderungsgerechte Kostenrechnung zur Verfügung gestellt. Krankenhausbetriebe hingegen verfügen nur selten über ein derartiges Instrument. Dies ist nicht verwunderlich, bestand doch bis zur Neuregelung des Pflegesatzrechtes kein wirklicher Bedarf, die Kostensituation transparent darzustellen, weil die Deckung sämtlicher Selbstkosten gewährleistet war. Die Krankenhausverwaltung beschränkte den Umfang der Kostenrechnung daher auf das gesetzlich notwendige Mindestmaß. "Kurz vor der verbindlichen Umstellung ... im Januar 1996 verfüg(t)en die meisten Kliniken nicht über Steuerungsinstrumente, die für ein wirtschaftliches Überleben unter den veränderten Bedingungen unv...
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Bis vor einiger Zeit wurde das Bestreben, betriebswirtschaftliche Instrumente in Krankenhausbetrieben einzuführen, mit großer Skepsis betrachtet Es galt als verwerflich, mit der mißlichen Situation der Patienten, die Krankenhausleistungen in Anspruch nehmen (müssen), ökonomische Gewinnziele zu verfolgen. Der Einsatz von Kaufleuten in Krankenhäusern wurde abgelehnt, Entscheidungen ausschließlich aufgrund medizinischer Notwendigkeiten getroffen.
Der starke Anstieg der Krankenhauskosten sowie die Entwicklung modifizierter Managementkonzepte haben jedoch in den letzten Jahren zu einem Umdenken geführt. Schließlich geht es weniger um die Infragestellung der Entscheidungskompetenzen von Mitarbeitern in Krankenhäusern sondern um die Verbesserung der Informationsgrundlage auf deren Basis möglichst optimale Entscheidungen getroffen werden können. Angesichts der verschärften Knappheit finanzieller Ressourcen wird deutlich, daß nicht die Beachtung ökonomischer Aspekte sondern deren Nichtbeachtung die Leistungsfähigkeit deutscher Krankenhäuser gefährdet. Die Frage, auf welche Weise beschränkt verfügbare Ressourcen zu verteilen sind, ist Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre in Krankenhausbetrieben. Eine ihrer Aufgaben ist es, Transparenz über das Verhältnis von Nutzen und Kosten bestehender Handlungsalternativen zu schaffen Derartige Informationen können im Selbstverständnis von Kaufleuten in Kliniken jedoch nicht Ausschlußkriterium für die betreffende Entscheidung sein, weil diese auch weiterhin medizinischen Entscheidungsträgern obliegt.
"In der guten alten Zeit brauchte der Verwaltungsleiter eines kleineren Krankenhauses nur aus dem Fenster zu schauen, um zu prüfen, ob seine wirtschaftlichen Verhältnisse in Ordnung waren. Stand montags um 8.00 Uhr der erste Krankenwagen vor der Tür oder warum 9.00 Uhr in der Aufnahme noch Patientengedrängel, konnte er getrost seinem Tagewerk nachgehen. Heute ist das anders: Das Haus kann proppenvoll und ... trotzdem pleite sein".
Diese, auf den ersten Blick ökonomisch widersinnige Feststellung bringt die Situation zahlreicher deutscher Krankenhäuser auf den Punkt, die seit der verpflichtenden Einführung pauschaler Entgelte im Jahr 1996 um ihr Fortbestehen fürchten müssen. Der bis dahin gültige Anspruch von Krankenhausbetrieben auf Deckung der Selbstkosten wurde im Rahmen der Reform des Finanzierungssystems aufgehoben. Künftig werden nicht mehr tatsächlich aufgelaufene Kosten sondern vornehmlich leistungsbezogene Entgelte von den Krankenkassen getragen, deren Höhe unabhängig von der Kostensituation des einzelnen Betriebes festgelegt wird. Folge davon ist, daß Krankenhäuser ein unternehmerisches Risiko tragen. Dieses zwingt die zuständigen Verantwortlichen, sich Kenntnis über die aktuelle Kosten- und Erlössituation zu verschaffen,um eventuell defizitäre Entwicklungen durch die Ergreifung rechtzeitiger Maßnahmen zu vermeiden. Damit verbunden ist ein erhöhter Informationsbedarf der Krankenhausleitung.
In Unternehmen anderer Branchen werden solche Informationen durch eine anforderungsgerechte Kostenrechnung zur Verfügung gestellt. Krankenhausbetriebe hingegen verfügen nur selten über ein derartiges Instrument. Dies ist nicht verwunderlich, bestand doch bis zur Neuregelung des Pflegesatzrechtes kein wirklicher Bedarf, die Kostensituation transparent darzustellen, weil die Deckung sämtlicher Selbstkosten gewährleistet war. Die Krankenhausverwaltung beschränkte den Umfang der Kostenrechnung daher auf das gesetzlich notwendige Mindestmaß. "Kurz vor der verbindlichen Umstellung ... im Januar 1996 verfüg(t)en die meisten Kliniken nicht über Steuerungsinstrumente, die für ein wirtschaftliches Überleben unter den veränderten Bedingungen unv...
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