Verbandsklagen im Verwaltungsprozess haben nicht allein altruistische Gestalt. Gewiss: Sie sind ganz überwiegend objektiv-rechtlich ausgestaltet und als solche in unterschiedlichen Rechtsbereichen normiert. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch Umweltverbänden in seiner Entscheidung zur Darmstädter Luftreinhalteplanung auch prokuratorische Rechte und damit einen subjektiv-rechtlichen Gerichtszugang zugesprochen. Diese besondere Rechtsstellung der Verbände ist ein Novum im verwaltungsgerichtlichen Verbandsrechtsschutz und kann Rechtsschutzlücken des engen Anwendungsbereichs des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes schließen. Sie birgt für Verbandsklagen Entwicklungspotenzial, das die Arbeit gerade in Zeiten der auf den Schutz höchstpersönlicher Rechtsgüter gerichteten Klimaklagen in subjektiv-rechtlicher Hinsicht ermittelt. Die Untersuchung vergleicht hierbei Verbandsklagen in ausgewählten Rechtsbereichen und analysiert ihre Funktion im demokratischen System.