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Mit dem Vertrag von Maastricht wurden das Petitionsrecht zum Europäischen Parlament und das Beschwerderecht zum Europäischen Bürgerbeauftragten Bestandteil des Gemeinschaftsrechts. Die vertragliche Normierung der Rechtsbehelfe stand im Zeichen der Bemühungen der EU um mehr Bürgernähe und einer stärkeren Identifikation der Bürger mit Europa. Trotzdem scheint die Begeisterung der Bürger für Europa stetig abzunehmen, so dass sich die Frage stellt, ob Bürgerbeauftragter und Petitionsausschuss möglicherweise versagt haben. Diese Arbeit will aufzeigen, dass es sich durchaus lohnen kann, von den…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem Vertrag von Maastricht wurden das Petitionsrecht zum Europäischen Parlament und das Beschwerderecht zum Europäischen Bürgerbeauftragten Bestandteil des Gemeinschaftsrechts. Die vertragliche Normierung der Rechtsbehelfe stand im Zeichen der Bemühungen der EU um mehr Bürgernähe und einer stärkeren Identifikation der Bürger mit Europa. Trotzdem scheint die Begeisterung der Bürger für Europa stetig abzunehmen, so dass sich die Frage stellt, ob Bürgerbeauftragter und Petitionsausschuss möglicherweise versagt haben. Diese Arbeit will aufzeigen, dass es sich durchaus lohnen kann, von den europarechtlichen außergerichtlichen Rechtsbehelfen Gebrauch zu machen. Das Nebeneinander von Petitionen und Beschwerden sowie der Einrichtungen, die für ihre Behandlung zuständig sind, bilden einen Schwerpunkt dieser Arbeit. Neben der ausführlichen Besprechung der Voraussetzungen ihrer Einreichung, ihrer Funktionen und der Darstellung der Arbeitsweise von Petitionsausschuss und Bürgerbeauftragtem, wird gezeigt, wie sich Petitionen und Beschwerden im gemeinschaftsrechtlichen System des außergerichtlichen Rechtsschutzes ergänzen und wann ihre Einreichung Erfolg verspricht.
Autorenporträt
Der Autor: Axel Rolf Schneider, geboren 1979 in Mönchengladbach; Aufnahme des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Marburg 1999; nach Erstem Staatsexamen, Anfang 2005, Beginn der Arbeit an der Dissertation in Marburg und Bochum; 2006 bis 2007 Trainee in der Rechtsabteilung des Europäischen Bürgerbeauftragten beim Europäischen Parlament in Straßburg, dort Bearbeitung von Beschwerden; seit 2008 Rechtsreferendar in Mönchengladbach.