Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1,0, Universität Bremen, Veranstaltung: Sozialpolitik in Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einführung der sozialen Pflegeversicherung (PV) gilt in weiten Kreisen als "Meilenstein" bei der Lösung des Problems der Sicherung des Pflegebedürftigkeitsrisikos in Deutschland. Trotz hoher Zufriedenheitswerte bei Umfragen bei Betroffenen und trotz internationaler Anerkennung des Erreichten, ist die Pflegeversicherung gesellschaftlich und politisch nicht unumstritten. Die Finanzierung ist langfristig nicht sicher gestellt und der im Sozialgesetzbuch (SGB) XI verankerte Pflegebedürftigkeitsbegriff sorgt für Diskussionsbedarf. Durch eine Verengung der zu einem Leistungsanspruch führenden Kriterien auf körperliche Bedarfe, werden bestimmte Personengruppen, wie unter Demenz leidende, psychisch kranke und behinderte Menschen, von Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen. Diese Exklusionist ein Ergebnis politisch kontroverser Auseinandersetzungen im Vorfeld der Einrichtung der Pflegeversicherung. Die von verschiedenster Seite vorgebrachte Kritik wurde 2006 von der damaligen Regierungskoalition aufgegriffen und sollte zu einer Revision des Pflegebedürftigkeitsbegriffs führen. Dazu ist es, trotz ausgearbeiteter Entwürfe einer Expertenkommission, bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht gekommen. Zwar gab es in den letzten Jahren einzelne Reformvorhaben, die auch positive Ansätze in Richtung Verbesserung der Situation für Pflegebedürftige und deren Angehörigen mit sich brachten, der Pflegebedürftigkeitsbegriff mit seinen impliziten Ausschlusskriterien blieb jedoch dabei stets unberührt. Wie ist dieses Politikergebnis zu erklären? In der Wohlfahrtsstaatforschung wird u.a. der Erklärungsansatz der Pfadabhängigkeit verwendet um die Schwerfälligkeit einmal eingeführter, wohlmöglicher ineffizienter wohlfahrtsstaatlicher Institutionen gegenüber Reformen und Wandel zu erklären. Mithilfe dieser Theorie wird in der vorliegenden Hausarbeit untersucht, warum der Pflegebedürftigkeitsbegriff im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) nicht reformiert wurde und stattdessen nur ein inkrementeller Wandel bezüglich der Ausweitung von Leistungen und des Personenkreises zu beobachten war.Im zweiten Kapitel wird die soziale Pflegeversicherung näher beschrieben. Dabei wird auf die Einführung, das Leistungsspektrum und die Struktur eingegangen. Im darauffolgenden Kapitel werden der aktuelle Pflegebedürftigkeitsbegriff nach SGB XI und die Pflegebedürftigkeitsstufen dargestellt. Das vierte Kapitel beinhaltet eine kurze Erläuterung des Pfadabhä
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