Das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) regelt in Deutschland den Einsatz, die Zulassung und den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln sowie Maßnahmen zum Schutz von Pflanzen vor Schadorganismen. Es dient dem Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt, indem es Anforderungen an Pestizide, biologische Schädlingsbekämpfung und integrierten Pflanzenschutz stellt. Die Überwachung erfolgt durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie die Länderbehörden.
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