"Hartz IV" verändert ab 1.1.2005 auch die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfeträger. Zum Beispiel werden die Einkommensgrenzen auf eine einheitliche Einkommensgrenze reduziert.
Das Werk erleichtert mit den aktuellen Vorschriftentext und kompetente Erläuterungen den Einstieg in das neue Recht.
Das Werk erleichtert mit den aktuellen Vorschriftentext und kompetente Erläuterungen den Einstieg in das neue Recht.