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Welcher Hilfebedarf kann für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden? Diese Frage beantwortet die vorliegende Arbeit unter besonderer Berücksichtigung pflegewissenschaftlicher Ansätze.
Viele Probleme aus der verwaltungs- und sozialgerichtlichen Praxis lassen sich lösen, denn die höchstrichterliche Rechtsprechung hat mittlerweile grundlegende Rechtsfragen beantwortet. Die Vorgaben des BSG zur Berücksichtigung des allgemeinen Aufsichtsbedarfs und der Behandlungspflege, zum Pflegebedarf bei Kindern und bei Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf…mehr

Produktbeschreibung
Welcher Hilfebedarf kann für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden? Diese Frage beantwortet die vorliegende Arbeit unter besonderer Berücksichtigung pflegewissenschaftlicher Ansätze.

Viele Probleme aus der verwaltungs- und sozialgerichtlichen Praxis lassen sich lösen, denn die höchstrichterliche Rechtsprechung hat mittlerweile grundlegende Rechtsfragen beantwortet.
Die Vorgaben des BSG zur Berücksichtigung des allgemeinen Aufsichtsbedarfs und der Behandlungspflege, zum Pflegebedarf bei Kindern und bei Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (Demenzkranke) müssen aber kritisch hinterfragt werden.

Die systematische Darstellung bereitet die umfangreiche Kasuistik zu den berücksichtigungsfähigen Verrichtungen systematisch auf, erläutert die Ermittlung des Zeitbedarfs für einzelne Maßnahmen und stellt das Verwaltungs- und Gerichtsverfahren dar.

Das Werk richtet sich an Richter, Rechtsanwälte, Sachverständige und alle, die sich vertieft mit dem "Herzstück" der Pflegeversicherung beschäftigen wollen. Der Autor ist Richter am Landessozialgericht und seit vielen Jahren im Bereich der Pflegeversicherung wissenschaftlich tätig.