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Die aktuelle 3. Auflage des Standardwerks zum Pflegesozialrecht vereint die Materie benutzerfreundlich wieder in einem Band, behält aber die Konzeption bei: Verständliche Informationen über sämtliche Pflegesozialleistungen und das Leistungserbringungsrecht im Verbund mit einer Darstellung der Rechte der betroffenen Menschen. Insbesondere werden behandelt
- Rechts- und Finanzierungsfragen der Pflege bei Krankheit- und Pflegebedürftigkeit;
- die Querverbindungen schwieriger Rechtsmaterien, vor allem zwischen Leistungs- und Leistungserbringungsrecht;
- sämtliche wichtigen
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Produktbeschreibung
Die aktuelle 3. Auflage des Standardwerks zum Pflegesozialrecht vereint die Materie benutzerfreundlich wieder in einem Band, behält aber die Konzeption bei: Verständliche Informationen über sämtliche Pflegesozialleistungen und das Leistungserbringungsrecht im Verbund mit einer Darstellung der Rechte der betroffenen Menschen. Insbesondere werden behandelt
- Rechts- und Finanzierungsfragen der Pflege bei Krankheit- und Pflegebedürftigkeit;
- die Querverbindungen schwieriger Rechtsmaterien, vor allem zwischen Leistungs- und Leistungserbringungsrecht;
- sämtliche wichtigen Rechtsänderungen von der Einführung des Euro über das neue SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -, das Pflegequalitätssicherungsgesetz und Pflegeergänzungsgesetz, die Novellierung des Heimgesetzes bis hin zur Schuldrechtsreform.

Fazit: Der aktuelle Ratgeber für betroffene Personen und deren Angehörige, Pflegeeinrichtungen und Beratungsstellen, Sozialleistungsträger, insbesondere Kranken- und Pflegeversicherung sowie Sozialhilfe, Medizinische Dienste und Gutachter, Ausbildung, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, privaten Einrichtungsträger und die Rechtsberatung.
Autorenporträt
Die Autoren, Heinrich Griep, Assessor, Leiter der Rechtsabteilung beim Diözesancaritasverband Mainz, und
Heribert Renn, Dr. jur., Leiter der Rechtsstelle beim Diakonischen Werk in Hessen und Nassau, Frankfurt, sind durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Sozialrecht bekannt.