Menschen, die ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können, sowie dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind, haben Anspruch auf einen Pflegegrad. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde nun, seit 2017, von körperlichen Einschränkungen auf geistige- und seelische Beeinträchtigungen erweitert. Wer früher die Pflegestufe 0 bei Demenz erhielt, erhält heute den Pflegegrad 2. Dies ist seit 2017 mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz verabschiedet worden. Nun besteht der Anspruch auf Pflegemittel, Verhinderungspflege, Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds und Anspruch auf Leistungen zur Tages- und Nachtpflege. Ebenso besteht ein Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Quittungen und Belege sollten gesammelt werden. Beim Verlauf von Demenz und Alzheimer gibt es Unterschiede. So verschlechtert sich bei der gefäßbedingten Demenz der Zustand in der Regel schubweise. Heute hat man den Eindruck, dass sich das Gedächtnis und der Allgemeinzustand verschlechtert haben und morgen sieht es wieder besser aus. Bei der Alzheimer-Demenz verschlechtert sich der Zustand kontinuierlich. Alle Veränderungen lassen sich in dieses Tagebuch eintragen. Dem Demenz- und Alzheimer- Patient hilft das Üben von Tätigkeiten im Alltag und die Aktivierung von Geist und Körper. Eine regelmäßige Anregung und Aktivierung kann durch Vorlesen, positive Gespräche, Ansehen von Bildern, Urlaubserinnerungen und Filmen geschehen. Auch Musik, die früher gehört wurde, Spiele und das Malen, gehören dazu.Es ist und es wird immer der geliebte Ehepartner, Partner, Familienangehörige oder Mutter und Vater bleiben. Wir lieben und ehren sie oder ihn.
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