Das Familienpflegezeitgesetz entlastet Menschen, die Beruf und Pflege von Angehörigen in Einklang bringen müssen.Die wichtigsten Eckpunkte:- Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz für Beschäftigte, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen- Pflegezeit: Beschäftigte können sich für die Pflege bis zu sechs Monate teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen lassen- Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate kann die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduziert werden- Zinsloses Darlehen: Zur Abfederung des Lohnausfalls haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen vom Bund- Kündigungsschutz: Beschäftigte haben während der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit gesetzlich garantierten KündigungsschutzAutor:Dr. jur. Dr. phil. Michael Kossens, M.A., Ministerialrat in der niedersächsischen Staatskanzlei