Ein Grund dafür, dass die streitenden Parteien ihre Streitigkeiten lieber durch ein Schiedsverfahren als durch ein Gerichtsverfahren beilegen, ist ihre Erwartung an Privatsphäre und Vertraulichkeit im Schiedsverfahren. Das äthiopische Schiedsverfahrensrecht schweigt sich jedoch über die Pflicht zur Vertraulichkeit in Schiedsverfahren aus. Ziel dieser Untersuchung ist es daher, die Rechtsgrundlage, den Geltungsbereich, die Grenzen und die Anwendung der Vertraulichkeitspflicht in der Schiedsgerichtsbarkeit im Falle des äthiopischen Schiedsgerichtssystems zu ermitteln. Die Daten wurden durch die Durchsicht von Dokumenten und die Befragung von sieben Richtern, dem Kanzler des Obersten Gerichtshofs, einem Schiedsrichter und einem Leiter der Schiedsinstitution gesammelt, die gezielt ausgewählt wurden, da sie einen direkten Bezug zu Schiedsverfahren haben. Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass die Rechtsgrundlage, der Anwendungsbereich, die Grenzen und die Anwendung der Vertraulichkeitspflicht in Schiedsverfahren. Daher sollte das Haus der Volksvertreter ein neues Schiedsgerichtsgesetz erlassen, um die Vertraulichkeitsfragen in Schiedsverfahren zu lösen. Die Unterstützung und Kontrolle der Schiedsgerichtsbarkeit durch das Gericht sollte in enger Abstimmung mit dem Obersten Gerichtshof erfolgen und ohne die Identität der Parteien veröffentlicht werden. Alle Teilnehmer an einem Schiedsverfahren sollten einen Vertraulichkeitsvertrag unterzeichnen.