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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Fachhochschule Gießen-Friedberg; Standort Gießen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung - kurz GmbH - zählt wie dieAktiengesellschaften (AG) und die Kommanditgesellschaften auf Aktien(KGaA) zu den Kapitalgesellschaften1. Nach § 13 I GmbHG ist dieGesellschaft juristische Person und als solche rechts- und parteifähig,d. h. sie ist Trägerin von Rechten und Pflichten, und kann vor Gerichtklagen bzw. verklagt werden2. Die GmbH ist außerdemHandelsgesellschaft nach § 13 III GmbHG und somit…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Fachhochschule Gießen-Friedberg; Standort Gießen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung - kurz GmbH - zählt wie dieAktiengesellschaften (AG) und die Kommanditgesellschaften auf Aktien(KGaA) zu den Kapitalgesellschaften1. Nach § 13 I GmbHG ist dieGesellschaft juristische Person und als solche rechts- und parteifähig,d. h. sie ist Trägerin von Rechten und Pflichten, und kann vor Gerichtklagen bzw. verklagt werden2. Die GmbH ist außerdemHandelsgesellschaft nach § 13 III GmbHG und somit Formkaufmann (§ 6 IHGB)3. Sie unterliegt allerdings nicht dem Zwang wie OHG und KG einHandelsgewerbe betreiben zu müssen. Vielmehr kann eine GmbH zujedem gesetzlich zulässigen Zweck gegründet werden (§ 1 GmbHG).Die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschafternregelt der Gesellschaftsvertrag (Satzung)4. Karsten Schmidt5 bezeichnetden Gesellschaftsvertrag auch als Organisationsvertrag.Für Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern haftet die GmbH gemäß § 13II GmbHG nur mit dem Vermögen der Gesellschaft. Die Gesellschafterhaften grundsätzlich nicht persönlich, sondern nur mit ihrem gezeichnetenStammkapital (Stammeinlage), was diese Rechtsform von denPersonengesellschaften unterscheidet. Das erforderliche Stammkapitalder Gesellschaft muss nach § 5 I GmbHG mindestens 25.000,- EURbetragen.Die Entstehung der GmbH als Unternehmensrechtsform bzw. des GmbHGesetzesist historisch begründet, und geht auf Forderungen derWirtschaft Ende des 19. Jahrhunderts nach einer Gesellschaftsform mitHaftungsbeschränkungen einerseits, und einem gleichzeitigen hohenAusgestaltungsspielraum des Gesellschaftsvertrages andererseits zurück.Gerade für kleine und mittlere Unternehmen war die Rechtsform derAktiengesellschaft, die zwar bereits Haftungsbeschränkung bot, jedoch inGründung und Verwaltung sehr aufwendig war, und das Aktienrecht ausdem Jahr 1884 außerdem die Vertragsfreiheit stark einschränkte, meistuninteressant1. Mittlerweile haben sich in Deutschland die Gesellschaftenmit beschränkter Haftung zu einer sehr beliebten und darüber hinaus zurumsatzstärksten Rechtsform entwickelt. Die aktuelle Umsatzsteuerstatistikdes Statistischen Bundesamtes weist für die BRD im Jahr 2004 ca.453.000 umsatzsteuerpflichtige Gesellschaften mit beschränkter Haftungmit einem steuerbaren Umsatz von ca. 1.466 Mrd. EUR aus. Insgesamt liegtdie Anzahl der GmbHs in Deutschland sogar bei ca. 900.000.
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