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In seinem Grundlagenwerk zur Pflichtverletzung im Leistungsstörungsrecht entwickelt Dirk Selzer ausgehend von § 280 Abs. 1 BGB einzelne Elemente, die der Tatbestand der Pflichtverletzung voraussetzt: Verhalten, Verletzung, Zurechnung. Seine Erkenntnisse folgen der konsequenten Anwendung des Verschuldensprinzips als Regelhaftungsprinzip. Vor der Verschuldensprüfung ist eine Kontrolle von Pflichtverletzung und Rechtswidrigkeit notwendig. Sie enthält eine Bewertung von Verhaltensweisen als Unrecht. Diese steht im Gegensatz zur Garantiehaftung als gesetzliches Ausnahmeprinzip, für die lediglich…mehr

Produktbeschreibung
In seinem Grundlagenwerk zur Pflichtverletzung im Leistungsstörungsrecht entwickelt Dirk Selzer ausgehend von § 280 Abs. 1 BGB einzelne Elemente, die der Tatbestand der Pflichtverletzung voraussetzt: Verhalten, Verletzung, Zurechnung. Seine Erkenntnisse folgen der konsequenten Anwendung des Verschuldensprinzips als Regelhaftungsprinzip. Vor der Verschuldensprüfung ist eine Kontrolle von Pflichtverletzung und Rechtswidrigkeit notwendig. Sie enthält eine Bewertung von Verhaltensweisen als Unrecht. Diese steht im Gegensatz zur Garantiehaftung als gesetzliches Ausnahmeprinzip, für die lediglich die Leistungsstörung - und eben kein unrechtmäßiges Verhalten - Anknüpfungspunkt eines Gläubigerrechts ist. Die Unrechtsbewertung gelingt anhand einer Kombination von Verhaltens- und Erfolgsunrechtskomponente. Auf diese Weise lassen sich sämtliche Pflicht- und Pflichtverletzungstypen erfassen, nach einheitlichen Grundsätzen ordnen und systematisieren.
Autorenporträt
Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Gießen und der University of Warwick (Großbritannien); Referendariat am Landgericht Gießen; 2009 Zweite Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen (ZAAR) in München; 2016 Promotion; seit WS 2015/2016 Lehrbeauftragter der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV); 2016-17 Lehrstuhlvertretung an der KU Eichstätt-Ingolstadt; 2018 Habilitation; seit WS 2018 Professor für Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Arbeitsrecht an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim.