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Grund- und damit Ewigkeitsfragen des Rechts sind der Gegenstand dieser Aufsätze. Sie öffnen weitläufige Flanken zur Philosophie, insbesondere zur Ethik und zur politischen Philosophie, aber auch zu anderen philosophischen Sphären wie der Philosophie des Geistes und der Metaphysik. Im ersten Teil geht es um Grenzen der Rechtfertigung tödlicher Gewalt, die Staaten ausüben: in Kriegen gegeneinander, aber in Ausnahmelagen des innerstaatlichen Notstands auch gegen die eigenen Bürger.Eine legitime Form staatlicher Gewalt ist das Strafrecht. Lässt sich sein Begriff aus archaischen Wurzeln von Rache…mehr

Produktbeschreibung
Grund- und damit Ewigkeitsfragen des Rechts sind der Gegenstand dieser Aufsätze. Sie öffnen weitläufige Flanken zur Philosophie, insbesondere zur Ethik und zur politischen Philosophie, aber auch zu anderen philosophischen Sphären wie der Philosophie des Geistes und der Metaphysik. Im ersten Teil geht es um Grenzen der Rechtfertigung tödlicher Gewalt, die Staaten ausüben: in Kriegen gegeneinander, aber in Ausnahmelagen des innerstaatlichen Notstands auch gegen die eigenen Bürger.Eine legitime Form staatlicher Gewalt ist das Strafrecht. Lässt sich sein Begriff aus archaischen Wurzeln von Rache und Vergeltung erhellen? Setzt strafrechtliche Schuld den freien Willen des Täters voraus? Darf ihn das Recht wegen besonders gravierender Verbrechen als "Feind", statt als Bürger der Gesellschaft behandeln? Grundfragen, denen der zweite Teil nachgeht.Der dritte Teil fragt nach den Grenzen zwischen Leben und Tod in der Medizin und nach Zuständigkeit wie Berechtigung, darüber zu entscheiden.
Autorenporträt
Reinhard Merkel ist emeritierter Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg. Er ist Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften ¿Leopoldinä und war von 2012 bis 2020 Mitglied des Deutschen Ethikrats. Schwerpunkte seiner Forschung sind: Strafrecht, Rechtsphilosophie, Medizinethik, Philosophie des Geistes, Rechtsethik von Krieg und Frieden. Zwei seiner Monographien wurden zu ¿Juristischen Büchern des Jahres¿ gewählt.