Puschkins Novelle, ein Kriminalfall, aber keine Kriminalerzählung, wirft in ihrem feinsinnigen Handlungs- und Motivationsgespinst eine Reihe ebenso subtiler literarischer Interpretationsprobleme wie strafrechtsdogmatischer Beurteilungsfragen auf. Die literaturwissenschaftlichen Kommentatorinnen als ausgewiesene Slawistinnen und Puschkinkennerinnen und der juristische Kommentator, ausgewiesener Fachmann für Ostrechtund Kenner der russischen Rechtsgeschichte, der aber auch bereits durch Beiträge zum Verhältnis von Recht und Literatur hervorgetreten ist, beleuchten Struktur und Inhalt der Novelle in allen literarischen und juristischen Facetten.
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