Seit im Jahr 2010 der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 9-20 eingeführt wurde, können Kliniken hochaufwendige Pflege dokumentieren.
Diese im Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) definierte hochaufwendige Pflege wird seit 2012 über die beiden Zusatzentgelte ZE 130._ und ZE 131._ neben dem DRG-Entgelt des Patientenfalles vergütet. Da es sich um ein hohes Zusatzentgelt handelt, war zu erwarten, dass Krankenkassen vermehrt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragen, die Abrechnung des ZE zu prüfen. Dieser wissenschaftliche Ratgeber stellt die aktuellen Dokumentationsanforderungen des PKMS transparent dar und zeigt anhand von beanstandenden Begutachtungen und deren Diskussion praktische Lösungsmöglichkeiten für eine abrechnungssichere Dokumentation auf.
Mithilfe detaillierter Fallvorstellungen werden Ergebnisse von MDK-Begutachtungen vorgestellt und es wird die Frage diskutiert, ob ein jeweiliger Widerspruch bei Ablehnung sinnvoll sei.
Verschiedene Sichtweisen auf den PKMS-Begutachtungsprozess und die Kodierung des OPS 9-20 durch zwei Medizinische Dienste, Medizincontroller und einen gerichtlich bestellten Gutachter geben Ihnen fachliche Expertenhinweise für die MDK-sichere Dokumentation des PKMS.
Diese im Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) definierte hochaufwendige Pflege wird seit 2012 über die beiden Zusatzentgelte ZE 130._ und ZE 131._ neben dem DRG-Entgelt des Patientenfalles vergütet. Da es sich um ein hohes Zusatzentgelt handelt, war zu erwarten, dass Krankenkassen vermehrt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragen, die Abrechnung des ZE zu prüfen. Dieser wissenschaftliche Ratgeber stellt die aktuellen Dokumentationsanforderungen des PKMS transparent dar und zeigt anhand von beanstandenden Begutachtungen und deren Diskussion praktische Lösungsmöglichkeiten für eine abrechnungssichere Dokumentation auf.
Mithilfe detaillierter Fallvorstellungen werden Ergebnisse von MDK-Begutachtungen vorgestellt und es wird die Frage diskutiert, ob ein jeweiliger Widerspruch bei Ablehnung sinnvoll sei.
Verschiedene Sichtweisen auf den PKMS-Begutachtungsprozess und die Kodierung des OPS 9-20 durch zwei Medizinische Dienste, Medizincontroller und einen gerichtlich bestellten Gutachter geben Ihnen fachliche Expertenhinweise für die MDK-sichere Dokumentation des PKMS.