AHO 1: Die Neuauflage definiert zunächst die verschiedenen Maßnahmen wie Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen und Instandsetzungen und setzt den Schwerpunkz auf folgende drei Honorarparameter der HOAI:-Dem Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz, der zu den anrechenbaren Kosten gerechnet und insoweit honorarauslösend wird.-Dem Umbau- bzw. Modernisierungszuschlag auf das Honorar.-Der Möglichkeit, bei Instandsetzungen und Instandhaltungen den Prozentsatz der Objektüberwachung oder Bauoberleitung zu erhöhen.Da der Wert mitzuverarbeitender Bausubstanz bei allen Arten von Objekten sowie bei den Maßnahmen Neubau, Umbau, Modernisierung oder Instandsetzung anfallen kann, sind die Empfehlungen in diesem Heft differenziert nach den zugehörigen Leistungsbildern erarbeitet worden. Der Umbau- bzw. Modernisierungszuschlag kann innerhalb einer Spanne zwischen den Parteien verhandelt werden. Dafür ist es notwendig, die möglichen Kriterien, die über diesen Zuschlag entscheiden, zu kennen und diese von anderen Honorarparametern abzugrenzen. Auch die Erhöhung des Prozentsatzes der Objektüberwachung oder Bauoberleitung ist innerhalb einer Spanne möglich, die möglichen Kriterien dafür werden dargestellt.