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Zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung durch kurze Wege ist die Erhaltung und Entwicklung von zentralen Versorgungsbereichen von besonderer Bedeutung. Es stellte sich in der Vergangenheit heraus, dass der Schutz von zentralen Versorgungsbereichen bisher nicht ausreichend bauplanungsrechtlich abgedeckt ist. Deshalb wurde im Zuge der Novellierung des BauGB 2007 der 9 Abs. 2a BauGB eingefügt. Vor dem zuvor erläuterten Hintergrund möchte die vorliegende Arbeit einen Beitrag zur Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen einer…mehr

Produktbeschreibung
Zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung durch kurze Wege ist die Erhaltung und Entwicklung von zentralen Versorgungsbereichen von besonderer Bedeutung. Es stellte sich in der Vergangenheit heraus, dass der Schutz von zentralen Versorgungsbereichen bisher nicht ausreichend bauplanungsrechtlich abgedeckt ist. Deshalb wurde im Zuge der Novellierung des BauGB 2007 der
9 Abs. 2a BauGB eingefügt. Vor dem zuvor erläuterten Hintergrund möchte die vorliegende Arbeit einen Beitrag zur Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen einer planerischen Steuerung zum Schutz von zentralen Versorgungsbereichen durch
9 Abs. 2a BauGB leisten. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf den bestandssichernden Festsetzungen. Mittels des Fallbeispiels Eisenhüttenstadt soll gezeigt werden, wie der Paragraph in der Praxis umgesetzt werden kann und welche Schwierigkeiten sich hierbei ergeben können.
Autorenporträt
2011-2014 Studium der Stadt- und Regionalplanung an der TU Berlin (Abschluss: B.Sc.); seit 2013 studentische Mitarbeiterin am Fachgebiet Bau-, Planungs- und Umweltrecht (Lehrstuhlinhaber: Prof. Dr. jur. Christian-W. Otto); seit 2014 Studium der Stadt- und Regionalplanung M.Sc. an der TU Berlin und Murdoch University Perth