Durch das Gesetz vom 26. Juli 2005 wurde das französische Insolvenzrecht tiefgreifend geändert. Mit dieser Reform bezweckte der französische Gesetzgeber (wie bereits bei den Reformen von 1985 und 1994) eine Optimierung der Instrumente zur Rettung von in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen. Um dies zu erreichen, wurden die bereits bestehenden Sanierungsinstrumente, darunter das klassische Insolvenzplanverfahren Redressement judiciaire sowie das in Conciliation umgetaufte insolvenzabwendende Vergleichsverfahren, das nun auch bei eingetretener Insolvenz zum Tragen kommen kann, teilweise neugeregelt. Zudem wurde ein neues Verfahren - die Procédure de sauvegarde - geschaffen, das den Rahmen für eine gerichtlich geordnete Sanierung im Vorfeld der Insolvenz stellt.
In der vorliegenden Untersuchung werden die verschiedenen Sanierungsplanvarianten des französischen Rechts nach der Reform von 2005 systematisch vorgestellt. Dabei wird insbesondere auf die Unterschiede zur vorherigen Regelung eingegangen, bevor die einzelnen Regelungspunkte dem deutschen Recht der Insolvenzordnung gegenübergestellt werden.
In der vorliegenden Untersuchung werden die verschiedenen Sanierungsplanvarianten des französischen Rechts nach der Reform von 2005 systematisch vorgestellt. Dabei wird insbesondere auf die Unterschiede zur vorherigen Regelung eingegangen, bevor die einzelnen Regelungspunkte dem deutschen Recht der Insolvenzordnung gegenübergestellt werden.