Die Biogasproduktion ausschließlich aus Schlachtabfällen und Speiseresten ist ein interessantes Verfahren zur Abfallverwertung. Das gewonnene Biogas kann in elektrische und thermische Energie umgewandelt sowie die Gärreste als organische Düngemittel in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Allerdings sind die rechtlichen und mikrobiologischen Anforderungen als äußerst umfangreich und komplex zu beurteilen. Der anzuwendende Rechtsrahmen umfasst im Wesentlichen das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien, die Bioabfallverordnung, die EU-Hygieneverordnung sowie das Düngemittelgesetz. Die mikrobiologischen Anforderungen richten sich nach den vier Schritten des anaeroben Abbaus im Biogasprozess, die trotz unterschiedlicher Anforderungen in der Projektbiogasanlage in einem Behälter stattfinden. Zur Beherrschung aller Prozesse ist es daher notwendig, ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem als Grundlage des Betriebes der Biogasanlage zu erarbeiten und umzusetzen. Nur so kann trotz hoher Komplexität des Anlagenbetriebes ein störungsfreier Ablauf der Prozesse mit zufriedenstellenden betriebswirtschaftlichen Ergebnissen realisiert werden.
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