Die Grundrechtsbindung von quasi-judikativen Plattformräten und ihr Beitrag zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer am Beispiel von Metas Oversight Board
Die Grundrechtsbindung von quasi-judikativen Plattformräten und ihr Beitrag zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer am Beispiel von Metas Oversight Board
Die Schriftenreihe »Internetrecht und Digitale Gesellschaft« widmet sich den Themen des Informationszeitalters. Die rasante technische Entwicklung, insbesondere im Internet, stellt Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die damit einhergehenden Innovationen werfen rechtliche Fragen auf, deren Beantwortung Dispositions- und Rechtssicherheit für neue Geschäftsmodelle, Verwaltungsreformen oder auch die Internetnutzung im privaten Alltag schafft. Die Interdependenzen von Technikeinsatz, Wirtschaftsentwicklung und sozialen Konflikten lassen eine Rechnung mit vielen…mehr
Die Schriftenreihe »Internetrecht und Digitale Gesellschaft« widmet sich den Themen des Informationszeitalters. Die rasante technische Entwicklung, insbesondere im Internet, stellt Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die damit einhergehenden Innovationen werfen rechtliche Fragen auf, deren Beantwortung Dispositions- und Rechtssicherheit für neue Geschäftsmodelle, Verwaltungsreformen oder auch die Internetnutzung im privaten Alltag schafft. Die Interdependenzen von Technikeinsatz, Wirtschaftsentwicklung und sozialen Konflikten lassen eine Rechnung mit vielen Unbekannten entstehen.»Internetrecht und Digitale Gesellschaft« bietet eine publizistische Heimat für interdisziplinäre Grundlagenforschung und praxisorientierte Themen. Das mögen im Kern rechtswissenschaftliche Arbeiten sein, die die Brücke zu technologischen, ökonomischen, sozialwissenschaftlichen oder auch ethischen Aspekten schlagen. Der Bogen reicht von Fragen des Daten- und Urheberschutzes, E-Commerce und Digital Business über Internetkriminalität, E-Government und E-Democracy bis hin zu übergreifenden Themen wie den Schutz der Privatheit.
Jan Henrik Schillmöller studierte Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften, u.a. in Münster und Glasgow (LL.M.). Nach dem ersten Staatsexamen forschte er als wissenschaftlicher Referent am Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) in München in einem interdisziplinären und politikberatenden Forschungsprojekt zu den Herausforderungen der Regulierung digitaler Kommunikationsplattformen. In diesem Zusammenhang entstand seine Dissertation, betreut durch Prof. Dr. Dirk Heckmann an der Technischen Universität München. Seit 2024 ist er Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Köln und als assoziierter Forscher weiter am bidt tätig.
Inhaltsangabe
1. Einleitung»Plattformgerichte« im digitalen Kommunikationsraum - Erkenntnisgegenstand und Forschungslücke - Gang der Untersuchung - Begriffsbestimmungen2. Private Entscheidungsstrukturen im Kommunikationsraum des digitalen ZeitaltersMeinungsfreiheit und Meinungsbildung im digitalen Zeitalter - Quasi-judikative Plattformräte - Das Beispiel des Oversight Board3. Einordnung quasi-judikativer Plattformräte in das System der GrundrechtsbindungDie Bindungswirkung der Grundrechte - Die Grundrechtsbindungen im System der Gerichtsbarkeit - Grundrechtsbindung quasi-judikativer Plattformräte als Teil eines marktstarken Medienintermediärs - Zwischenergebnis4. Verbesserung des Grundrechtsschutzes der Nutzerinnen und NutzerEffektiver Grundrechtsschutz durch das Oversight Board - Einbettung quasi-judikativer Plattformräte in ein dysfunktionales System des Grundrechtsschutzes - Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Grundrechtsschutzes
1. Einleitung»Plattformgerichte« im digitalen Kommunikationsraum - Erkenntnisgegenstand und Forschungslücke - Gang der Untersuchung - Begriffsbestimmungen2. Private Entscheidungsstrukturen im Kommunikationsraum des digitalen ZeitaltersMeinungsfreiheit und Meinungsbildung im digitalen Zeitalter - Quasi-judikative Plattformräte - Das Beispiel des Oversight Board3. Einordnung quasi-judikativer Plattformräte in das System der GrundrechtsbindungDie Bindungswirkung der Grundrechte - Die Grundrechtsbindungen im System der Gerichtsbarkeit - Grundrechtsbindung quasi-judikativer Plattformräte als Teil eines marktstarken Medienintermediärs - Zwischenergebnis4. Verbesserung des Grundrechtsschutzes der Nutzerinnen und NutzerEffektiver Grundrechtsschutz durch das Oversight Board - Einbettung quasi-judikativer Plattformräte in ein dysfunktionales System des Grundrechtsschutzes - Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Grundrechtsschutzes
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