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Woran orientierten sich die Gerichte bei der Strafzumessung in der frühen Kaiserzeit? Andreas Schilling untersucht vor dem Hintergrund dieser Fragestellung einen Teilbereich des antiken römischen Strafrechts. Das republikanische Strafrecht wie auch die Zeit ab 200 n.Chr. ist aufgrund der guten Quellenlage gründlich erforscht. Weniger gut ist hingegen die Zwischenzeit dokumentiert. Es wurden aber auch nicht alle erreichbaren Nachrichten dieser Zeit systematisch untersucht. Unterschiedliche Meinungen hierzu spiegeln dies wider.
Der Autor schließt diese Lücke. Sorgfältig wertet er alle
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Produktbeschreibung
Woran orientierten sich die Gerichte bei der Strafzumessung in der frühen Kaiserzeit? Andreas Schilling untersucht vor dem Hintergrund dieser Fragestellung einen Teilbereich des antiken römischen Strafrechts. Das republikanische Strafrecht wie auch die Zeit ab 200 n.Chr. ist aufgrund der guten Quellenlage gründlich erforscht. Weniger gut ist hingegen die Zwischenzeit dokumentiert. Es wurden aber auch nicht alle erreichbaren Nachrichten dieser Zeit systematisch untersucht. Unterschiedliche Meinungen hierzu spiegeln dies wider.

Der Autor schließt diese Lücke. Sorgfältig wertet er alle einschlägigen Quellen aus der frühen Kaiserzeit aus und analysiert chronologisch 120 Strafprozesse. Aus der facettenreichen literarischen Überlieferung arbeitet Andreas Schilling juristische Maßstäbe heraus und stellt dar, wie sich auf dem Boden des republikanischen Strafrechts über die Strafpraxis der frühen Kaiserzeit feste Kriterien bei der Strafzumessung herausbildeten. Die nicht juristische Überlieferung aus der frühen Kaiserzeit wird so mit der juristischen Überlieferung der Zeit ab 200 n. Chr. verknüpft.
Autorenporträt
Andreas Schilling studierte in Freiburg Rechtswissenschaften. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung arbeitete er unter Prof. Detlef Liebs als Promotionsstipendiat der Studienstiftung an seiner Dissertation über ein Thema aus dem antiken römischen Strafrecht und forschte längere Zeit in Rom und Oxford. Nach dem Referendariat am Landgericht Freiburg und der zweiten juristischen Staatsprüfung studierte er als Stipendiat der Studienstiftung, der ZEIT-Stiftung und des DAAD an der University of Oxford, wo er 2012 den Titel eines Magister Juris erwarb.