Die Arbeit nimmt das Phänomen der Folter aus der normativen Perspektive des nationalen Strafgesetzgebers in den Blick. Im Zentrum der Untersuchung steht daher weniger die gegenwärtige Strafbarkeit der Folter als vielmehr die darüber hinaus gehende Frage, welche Anforderungen überhaupt hinsichtlich der Strafbewehrung der Folter aus den völkerrechtlichen Implikationen und aus der nationalen Verfassung erwachsen. Vor diesem Hintergrund werden die völkerrechtlichen und nationalen Maßstäbe einer legitimen Strafgesetzgebung zunächst im Allgemeinen herausgearbeitet und harmonisiert und anschließend auf die Folter als konkreten Gesetzgebungsgegenstand angewandt. Die Überlegungen münden in den Vorschlag eines neu zu schaffenden Straftatbestands der Folter im deutschen Strafgesetzbuch.