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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Historisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Policeyordnungen des 16. Jahrhunderts eher dem Eigennutz der Obrigkeiten oder doch dem propagierten Gemeinnutz entsprachen. Dazu soll im ersten Schritt definiert werden, was im 16. Jahrhundert unter den beiden Begriffen Gemein- und Eigennutz verstanden wurde. Anschließend wird das frühneuzeitliche Ordnungsmodell der Policey näher betrachtet, da…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Historisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Policeyordnungen des 16. Jahrhunderts eher dem Eigennutz der Obrigkeiten oder doch dem propagierten Gemeinnutz entsprachen. Dazu soll im ersten Schritt definiert werden, was im 16. Jahrhundert unter den beiden Begriffen Gemein- und Eigennutz verstanden wurde. Anschließend wird das frühneuzeitliche Ordnungsmodell der Policey näher betrachtet, da sich dieses grundlegend von der uns heutzutage bekannten Institution unterscheidet. Darauf aufbauend wird die anfangs zitierte Reichspoliceyordnung von 1530 dahingehend untersucht, welche Regelungen eher das Gemeinwohl bzw. den Eigennutz der Obrigkeiten beförderten. Gleichzeitig erfolgt dazu die Einbeziehung des Quellenbands Policeyordnungen in den fränkischen Reichsstädten und die Studie Policey, Handel und Kredit von Thomas Dehesselles. Beide Werke bieten eine ausgiebige Quellenlage zu Policeyordnungen des 16. Jahrhunderts, welche einerseits in verschiedenen Reichsstädten und andererseits im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel herausgegeben wurden. Ziel ist es dabei, den Blick nicht nur auf die überregionale Reichspoliceyordnung, sondern auch auf deren Spezifizierung anhand territorialer Beispiele zu richten. Letztendlich soll die genaue Untersuchung zur Beantwortung der Fragestellung im Fazit führen.
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