In Deutschland ist es - anders als in den USA - eher ungewöhnlich, die Frage nach politischen Präferenzen beim Abstimmungsverhalten von Bundesverfassungsrichtern und -richterinnen zu stellen. Seit jeher gelten sie als neutrale Wächter der Verfassung, die unbeeinflusst von allen Stürmen des Parteienstaates ihre Urteile sprechen. Dabei ist offenkundig, dass nichts Menschliches ihnen fremd ist. Und weil es zuweilen auch bei Reden und Vorträgen von Richterinnen und Richtern menschelt, soll die Frage gestellt werden: Wie politisch darf ein Richter, eine Richterin am Bundesverfassungsgericht sein?
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