Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Allgemeines und Theorien, Note: 2.7, Universität Bielefeld (Fakultät für Soziologie), Veranstaltung: Wissenschaft der regulativen Politik, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, inwieweit wissenschaftlicher Rat und Rat aus Kommissionen Einzug in politische Entscheidungen und Regulierungen hält. Dies soll am Beispiel der Gesetzgebung zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Politik, Wissenschaft und der Hartz-Kommission gezeigt werden.Dabei soll in dieser Hausarbeit in zwei Schritten vorgegangen werden. Zunächst wird untersucht, welche Definition von Armut der Armutsberichterstattung der rot-grünen Bundesregierung zugrunde gelegt wird. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Berichterstattung bezüglich der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gerichtet. Hierzu wird vor allem der zweite Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierungherangezogen, weil dieser sich bereits auf die konkrete Gesetzgebung bezieht. Bezüglich der Frage von Definition von Armut wird der erste Armuts- und Reichtumsbericht zu einem Vergleich herangezogen.Zudem wird ein Blick auf die Kommission »Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« geworfen, auch hier mit dem Fokus auf die entsprechenden konzeptionellen Vorgaben zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.Anschließend soll geprüft werden, inwieweit sich bei der Umsetzung der Ansatz der Verwirklichungschancen nach Sen in der Gesetzgebung wiederfindet. Nach einer kurzen Übersicht über die Gesetzgebung zu Hartz IV in der Praxis wird in einem Fazit ein Überblick über die Feststellungen bezüglich der Fragestellung gegeben.
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