Mit dem Vertrag von Lissabon, in Kraft getreten am 1.12.2009, ist die EU de facto zu einem von Portugal bis Finnland und von Irland bis Zypern reichenden Staatsgebiet geworden. Das frühere Mitentscheidungsverfahren wurde zum Regelverfahren ("ordentliches Gesetzgebungsverfahren") erhoben. Als Resultat ist für die Akteure auf der "Bühne der Europäischen Union" - EU-Mitgliedstaaten, EU-Regionen, Unternehmen, Verbände und Organisationen - das Problem entstanden, dass der Ausgang von Entscheidungsprozessen weitgehend unkalkulierbar geworden ist. Klemens Joos verdeutlicht, dass erfolgreiche Interessenvertretung in dem komplexen Entscheidungssystem der EU spätestens seit dem Vertrag von Lissabon vielmehr aus der Verzahnung von Inhaltskompetenz (der vier "klassischen Instrumente" der Interessenvertretung: Unternehmensrepräsentanzen, Verbände, Public-Affairs-Agenturen, Anwaltskanzleien) mit der Prozessstrukturkompetenz (das heißt, dem EU-weiten Vorhalten der erforderlichen räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten sowie der belastbaren institutions-, fraktions- und mitgliedstaatenübergreifenden Netzwerke) eines neutralen, objektiven Intermediär resultiert. Die eigenen Anliegen haben nur dann eine Aussicht auf Erfolg, wenn die Interessen der Politik beziehungsweise der Allgemeinheit berücksichtigt werden (Perspektivenwechsel in die Gemeinwohlperspektive). Wenn der Perspektivenwechsel gelingt, entscheidet die Prozessbegleitkompetenz über das Erreichen des Ziels.
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