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Bibliothek des deutschen Staatsdenkens Justus Möser (1720-1794) gehört zu den wichtigsten deutschen Staatsdenkern des 18. Jahrhunderts. Vor allem als Kritiker der egalitären Naturrechtslehre seiner Zeit und Fürsprecher der historisch gewachsenen politischen Rechte und Privilegien der Stände steht er am Übergang von der Aufklärung zum Historismus. Der juristische Praktiker, der im heimatlichen Fürstbistum Osnabrück zahlreiche öffentliche Ämter bekleidete, hat ein umfangreiches Oeuvre vorgelegt, aus dem der vorliegende Band eine Auswahl der wichtigsten Texte zum Staatsrecht trifft.

Produktbeschreibung
Bibliothek des deutschen Staatsdenkens
Justus Möser (1720-1794) gehört zu den wichtigsten deutschen Staatsdenkern des 18. Jahrhunderts. Vor allem als Kritiker der egalitären Naturrechtslehre seiner Zeit und Fürsprecher der historisch gewachsenen politischen Rechte und Privilegien der Stände steht er am Übergang von der Aufklärung zum Historismus. Der juristische Praktiker, der im heimatlichen Fürstbistum Osnabrück zahlreiche öffentliche Ämter bekleidete, hat ein umfangreiches Oeuvre vorgelegt, aus dem der vorliegende Band eine Auswahl der wichtigsten Texte zum Staatsrecht trifft.
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Autorenporträt
Hans Maier, geb. 1931, Dr. phil., Dr. jur. h.c., seit 1962 Professor für politische Wissenschaft in München, 1970 bis 1986 bayerischer Staatsminister für Unterricht und Kultus. Seit 1988 Professor für christliche Weltanschauung, Religions- und Kulturtheorie (Guardini-Lehrstuhl) an der Universität München. Michael Stolleis, geb. 1941, Dr. jur., seit 1975 Professor für Öffentliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte an der Universität Frankfurt/ Main, seit 1991 Direktor am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. Der Bandherausgeber Karl H. L. Welker, Dr. jur., ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Osnabrück.
Rezensionen

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 07.05.2002

Westphälische Beyträge zum Nutzen und Vergnügen
Justus Möser, ein deutscher Autor und Polyhistor, in einer problematischen Auswahl aus seinen Schriften
„Die Einrichtung unseres Körpers beweißt, daß der Geist aller Nahrung in die Höhe, und die Häfen nach unten gehen sollen; es ist offenbar, daß der Nahrungsgeist im Steigen immer mehr und mehr geläutert, und blos das lauterste oder das rectificatissimum dem Gehirn zu statten kommen soll.” Mit einer wohldosierten Mischung aus Klatsch, ironischen Anspielungen, sarkastischen Vorschlägen zur Verschärfung des Strafvollzugs, ernsthaften staats- und wirtschaftspolitischen Debatten und hausväterlichen Belehrungen suchte Justus Möser (1720-1794) die Aufmerksamkeit seiner Leser zu fesseln. Sein Forum dafür waren Intelligenzblätter wie die „Nützliche Beylagen zum Osnabrückischen Intelligenz-Blate” und die „Westphälische Beyträge zum Nutzen und Vergnügen”, typische Zeitungen für das aufgeklärte Bürgertum in den Jahrzehnten vor der französischen Revolution. Rund 90 Prozent der vorliegenden Auswahl aus Mösers Schriften schöpfen aus dieser Quelle.
Kein Revolutionär, sondern ...
Aus dem reichen Material hat der Herausgeber gewissermaßen eine Serie von Appetithappen ausgewählt. Besonders interessant sind die kleinen Serien von Artikeln, in denen Themen in einer fiktiven kontroversen Diskussion behandelt werden. Mit dieser Stilform wollte Möser seine Leser zur Parteinahme animieren. So geht es um Leibeigenschaft und bäuerliche Bodenrechte oder um die Frage der Zulassung ausländischer Wanderhändler – mit einer Kollektion einschlägiger handelspolitischer Argumente. Aber auch die bodenständige Ausbildung der Mägde mit Blick auf ihre Heiratschancen, die Gefahren des Kaffeetrinkens und die Unsitte, das Kaffeepulver durch Roggen zu verlängern, also Themen der „guten Policey”, werden diskutiert.
Nur wer einen sehr weiten Begriff des Politischen verwendet, wird diesen bunten Strauß von Gegenständen mit dem Herausgeberals „Politische Schriften” bezeichnen, und während einige privatrechtliche Debatten aufgenommen werden, ist vom Staatsrecht kaum die Rede. (Dabei wäre es gerade diese Sparte, in der sich gutes Geld verdienen ließe. Das legt Möser jedenfalls in einem witzigen fiktiven Brief S. 99 FF.]seinem drängenden Verleger in den Mund: „Ich wünschte daß Sie etwas vom jure publico verständen. Hiermit wird unterweilen noch ein guter Schnitt gemacht, besonders wenn man das Glück haben kann, dem Reichsfiscal bekannt zu werden.”)
Möser hat die Artikel für seine berühmten „Patriotischen Phantasien” (1774-1786) überarbeitet. Der Herausgeber rekonstruiert jedoch die ursprüngliche Textgestalt und gibt den Artikeln auf diese Weise ihren Lokalkolorit zurück. Es ist freilich nicht diese Textfassung, sondern erst die Buchform gewesen, in der Mösers Gedanken ihre Wirkung entfaltet haben. Denn der Leserkreis seiner Zeitungsartikel blieb klein.
Die ersten 10 Prozent des Bandes sind zwei ganz anders gearteten Textgruppen vorbehalten. Zum einen handelt es sich um die für Mosers Grundüberzeugungen zentrale Vorrede zum ersten der drei Bände seiner Osnabrückischen Geschichte (1768). Dort erläutert und verteidigt er die Beschränkung seiner Darstellung auf das Hochstift Osnabrück. Dieser sozusagen landesgeschichtliche Ansatz ante verbum ist für Möser das Gegenmodell zum Reichpatriotismus des späten 18. Jh. (und erst recht zu egalitären vernunftrechtlichen Tendenzen). In einer Zeit, die sich fragt, inwieweit Europa auch ein Europa der Regionen werden oder bleiben muss, liegt die Aktualität der Weichenstellung auf der Hand. Schließlich sind noch drei Landtagspropositionen aus den Jahre 1765-67 beigefügt, doch sie sind in einer unverdaulichen Textgestalt wiedergegeben und ohne nähere Erläuterung fast wertlos. Der Herausgeber, führender Möser-Experte, hat mit seinem reichen Hintergrundwissen etwas gegeizt, was hier besonders spürbar ist.
Leicht hätte er, wie die Andeutungen im Nachwort erkennen lassen, seinen Lesern erklären können, wie man an den Gegenständen der Agenda des Landtags, die weitgehend von Möser bestimmt worden zu sein scheint, seinen überragenden Einfluss auf die Tagespolitik erkennen kann. Nur wer die politischen Verhältnisse in Norddeutschland nach dem Siebenjährigen Krieg wirklich gut kennt, wird mit diesen Quellen ohne eine solche Hilfe etwas anfangen können. Umso wichtiger ist Welkers kenntnisreiches Nachwort. Mösers Werk wird dort vor dem Hintergrund seiner Wirkungsgeschichte erläutert; eine knappe annotierte Bibliographie schließt den Band ab. Justus Möser war kein Revolutionär und darf sicher nicht mit seinem kämpferischen württembergischen Zeit- und Zunftgenossen Johann Jacob Moser verwechselt werden. Seine Stellungnahmen gegen die französische Revolution gegen Ende seines Lebens haben ihn manche Sympathien gekostet.
Möser betätigte sich neben seiner schriftstellerischen Tätigkeit und einem erfolgreichen privaten Geldverleih in zwei eigentlich unvereinbaren politischen Beraterfunktionen. Zum einen war er über 50 Jahre lang meist als Syndikus für die osnabrückische Ritterschaft tätig, welche die ständischen und Landesinteressen gegenüber dem abwesenden Landesfürsten (zu Mösers Zeit dem Englischen Königshaus) wahrnahm. Dass er parallel dazu, insbesondere bei der Bewältigung der finanziellen Folgen des Siebenjährigen Krieges, auch als Regierungskonsulent für die andere Seite tätig sein konnte, zeigt das überragende Ansehen Mösers bei seinen Osnabrücker Landsleuten und Standesgenossen und weit über seine Heimat hinaus.
Gegen den Vorwurf der Provinzialität nimmt Welker seinen Protagonisten deshalb in Schutz – gegen den darin mitklingenden pejorativen Akzent sicher zu Recht. Doch im Grunde ist es fraglich, ob Möser seine Verwurzelung in der kleinräumigen Heimat nicht im Gegenteil mit Stolz erfüllt hat. Jedenfalls ist sie es, die ihn und sein Werk geprägt hat, geradezu zu seinem Lebensinhalt geworden ist, und auf die er seinerseits jahrzehntelang großen Einfluss ausgeübt hat.
Diese heimatverbundene Bodenständigkeit gehört zu den Ursachen für die kontroverse Bewertung, die Möser in der Wissenschaftsgeschichte erfahren hat. Das Interesse an seiner Person ist vor allem deshalb ungebrochen, weil er sich einer bequemen Einordnung entzieht. Er gehört ohne Frage zu den prägenden Gestalten der Reichspublizistik, also der europaweit angesehenen frühen Staatsrechtswissenschaft, deren Einfluss auf unsere heutige politische Kultur nicht zuletzt durch die von Hans Maier und Michael Stolleis herausgegebene Reihe offengelegt werden soll.
...ein Osnabrücker Patriot
Aber welcher Strömung ist Möser dort zuzuordnen? Ist er mit seiner ständefreundlichen Position einfach urkonservativ? Ein skeptischer Aufklärer, in dessen Werk sich weiterentwickelte naturrechtliche Grundmuster ausmachen lassen? Mit seiner starken Hinwendung zur Geschichte gehört er wohl zur späten, historischen Epoche des Vernunftrechts und steht an der Schwelle zum Historismus. So konnte er anderen als „Wiederentdecker der alten genossenschaftlichen Freiheiten” (Franz Wieacker) gelten. Doch letztlich lassen sich die wesentlichen Charakterzüge von Mösers Werk mit solchen Kategorisierungen nicht erfassen. Sein modern wirkendes Hauptanliegen war es, konkrete Probleme aus dem politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Alltag anzugehen und unter Einbeziehung der Öffentlichkeit pragmatische Lösungen im Interesse des gemeinen Besten zu entwickeln. In diesem Sinne ist die nächstliegende Charakterisierung wahrscheinlich die treffendste: Möser war ein osnabrückischer Patriot.
Mit der Empfehlung, das besprochene Buch schon um des Vergnügens an Mösers hintergründigem Humor willen zu lesen, beendet der Rezensent an dieser Stelle seine geistigen Anstrengungen und wendet sich eingedenk der eingangs zitierten Belehrung durch Möser anderen Dingen zu. Denn dort heisst es weiter: „Diese Stuffenweise Läuterung erfolgt aber blos durch eine angemessene körperliche Arbeit. Und wie kann da, wo man immer auf dem Stuhle verdauet, und durch eine starke Anstrengung der Seele die rohen Säfte nach dem Gehirn zieht, diese Läuterung gehörig geschehen?”
ALBRECHT CORDES
JUSTUS MÖSER: Politische und juristische Schriften. Hrsg. von Karl H. L. Welker. C. H. Beck Verlag, München 2001. 381 Seiten, 44,90 Euro.
SZdigital: Alle Rechte vorbehalten - Süddeutsche Zeitung GmbH, München
Jegliche Veröffentlichung exklusiv über www.diz-muenchen.de
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Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 13.09.2002

Das ist kein Juristenlatein
Lohnende Wiederentdeckung eines deutschen Aufklärers: Justus Mösers patriotische Phantasien sind bis heute inspirierend

Der "Advocatus patriae" des kleinen Fürstbistums Osnabrück, Justus Möser (1720 bis 1794), war nicht nur in seinen Eigenheiten ein typisch deutscher Politiker und Intellektueller seiner Zeit, sondern auch eine der bemerkenswertesten Persönlichkeiten der Spätaufklärung, dessen geistige Wirkungen bis heute spürbar sind. Es ist daher zu begrüßen, wenn einige seiner wichtigsten Schriften in der verdienstvollen, von Hans Maier und Michael Stolleis begründeten und seit einigen Jahren gemeinsam herausgegebenen "Bibliothek des deutschen Staatsdenkens" aufs neue vorgelegt werden, ediert von dem wohl besten Möser-Kenner, dem Rechtshistoriker Karl H. L. Welker, dessen Studie "Rechtsgeschichte als Rechtspolitik" von 1996 mittlerweile das Standardwerk zum Verständnis des großen Osnabrückers geworden sein dürfte.

Wie wenige Autoren vor und nach ihm war Möser nicht nur, wie der Herausgeber anmerkt, "ein Staatsdenker, der aus der Praxis kam", sondern auch ein Autor, der - und zwar ausschließlich - für die Praxis schrieb, der seine Leser belehren, der als Schriftsteller und Publizist politisch wirken und auf diese Weise in die Wirklichkeit eingreifen wollte. Ob er für den englischen König (und hannoverschen Kurfürsten) Georg III. jene "Landtags-Propositionen" entwarf, die dieser den osnabrückischen Ständen zur Beratung vorlegte, ob er sein großes, unvollendet gebliebenes Geschichtswerk, die "Osnabrückische Geschichte", konzipierte oder ob er in den Intelligenzblättern - von der von ihm herausgegebenen "Deutschen Zuschauerin" bis hin zur berühmten "Berlinischen Monatsschrift" - publizierte: Nie ging es ihm um abstrakte, überzeitliche Erkenntnis, sondern stets und ausschließlich um die Realien und Realitäten der eigenen Gegenwart.

Möser war also alles andere als ein "philosophischer Kopf" (wie Schiller später sagen sollte), aber eben auch kein bloßer "Brotgelehrter". Seine Stärke bestand darin, aus dem harten Stein der Theorie Funken zu schlagen, um durch das so entfachte Feuer Nutzen zu ziehen. Beeindruckend bleibt in der Tat "sein Geschick, Politik und Recht zusammenzudenken", wie Welker betont: "Als ein an die Öffentlichkeit appellierender Jurist war er nicht nur seiner Zeit um Jahrzehnte voraus, sondern prägte mit seinem Anspruch, Gesetzgebung am Gemeinwohl zu messen, ein Berufsbild, das bis in die Gegenwart die Juristenausbildung bestimmt." Auch Mösers Geschichtsschreibung hatte politisch-praktischen Zwecken zu dienen. Die "Osnabrückische Geschichte" bot nicht nur politische Historiographie und Verfassungsgeschichte, sondern darüber hinaus, so Welker, ein "juristisches Arbeitsinstrument", da der Autor in vielen Textpassagen immer wieder eine Brücke zur Gegenwart schlug, und sogar eine Art "Nachschlagewerk", in dem sich die Bürger Osnabrücks über ihre Rechte informieren konnten.

Möser blieb zeitlebens auf den vergleichsweise kleinen Wirkungskreis seiner engeren Heimat beschränkt, die er nur selten verlassen hat. Seine wichtigste Auslandsreise führte ihn 1763/64 für sechs Monate nach London. Die hier empfangenen Eindrücke prägten ihn tief: Er war nach der Rückkehr nicht nur von seiner etwas naiven politischen Anglophilie geheilt, sondern er hatte ebenfalls den Unterschied zwischen "kleiner" und "großer" Politik verinnerlicht. Das britische Weltreich und das kleine deutsche Fürstbistum (es wurde seit 1648 abwechselnd von einem katholischen Bischof und vom Haus Braunschweig-Lüneburg regiert) sollten von nun an die beiden Größen und zugleich die Gegenpole seiner politischen Reflexionen bleiben.

Mösers Andacht zum Kleinen und zur Tradition, seine Vorliebe für das Alte, Einfache und Volkstümliche, nicht zuletzt seine Kritik der Französischen Revolution, deren Anfänge er noch miterlebte, haben ihm später das Etikett des "Urkonservativen" eingetragen. Welker kann klarmachen, daß dieses - an sich nicht falsche - Deutungsmotiv keineswegs überzogen werden darf, denn Möser habe, wie er sagt, "die historische Erfahrung nicht nur zur Rechtfertigung von Traditionen" genutzt, "sondern vor allem, um erstarrten Überzeugungen verbürgte Tatsachen entgegenzuhalten".

Die ausgewählten Texte belegen die Interpretation des Herausgebers. Ausdrücklich hat er Handschriften und Drucke zugrunde gelegt, "die bei bisherigen Editionen von Mösers Werken entweder unbeachtet blieben oder sprachlich überarbeitet wurden". Man hat hier sozusagen den "Ur-Möser" vor sich, den die erst vor wenigen Jahren abgeschlossene, seit 1943 erschienene (und in ihren editorischen Prinzipien nicht immer überzeugende) Gesamtausgabe vernachlässigt hat. Sogar Erstdrucke hat Welker zu bieten: Mösers für den britischen König entworfene Landtags-Propositionen für die Jahre 1765 bis 1767 werden hier wortgetreu (inklusive aller Streichungen) abgedruckt.

Diese Texte erlauben manchen Blick in Mösers Werkstatt: Sie zeigen die Realia, mit denen er es als Advokat und Syndikus der Stände fast täglich zu tun hatte, und sie verdeutlichen das sorgfältige Bemühen um den treffenden, möglichst präzisen Ausdruck. Schade, daß Welker auf erläuternde Anmerkungen verzichtet. Nicht jedem Leser, selbst wenn er einigermaßen mit der Aufklärungsepoche vertraut wäre, dürften Namen wie Clauer, Hegewisch, Strube oder Meiners auf Anhieb etwas sagen.

Der Band läßt etwas von jener Faszination erahnen, die vom Advocatus patriae einst ausgegangen ist - also von einem Historiker und Publizisten, der, wie Welker sagt, "eine Nationalgeschichtsschreibung ohne dynastische Orientierung forderte, in seinen ,Patriotischen Phantasien' ein Muster politisch-literarischer Bürgerbeteiligung schuf, der für das burleske Volkstheater eine Lanze brach und die Vitalität des Sturm und Drang befürwortete, der dem Anspruch Friedrichs des Großen, (sogar) die deutsche Sprache obrigkeitlich zu regeln, öffentlich entgegentrat".

HANS-CHRISTOF KRAUS

Justus Möser: "Politische und juristische Schriften". Hrsg. von Karl H. L. Welker. Bibliothek des deutschen Staatsdenkens. Hrsg. von Hans Maier und Michael Stolleis. Band 19. Verlag C. H. Beck, München 2001. 382 S., geb., 44,90 [Euro].

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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Als "lohnende Wiederentdeckung eines deutschen Aufklärers" begrüßt Rezensent Hans-Christoff Kraus den von Karl H. L. Welker herausgegebenen Band, der einige der wichtigsten politischen und juristischen Schriften von Justus Möser versammelt. Möser (1720-1794) war nicht nur ein typisch deutscher Politiker und Intellektueller seiner Zeit, erläutert Kraus, "sondern auch eine der bemerkenswertesten Persönlichkeiten der Spätaufklärung, dessen geistige Wirkungen bis heute spürbar sind". Als Staatsdenker, der aus der Praxis kam, schrieb Möser ausschließlich für die Praxis, berichtet Kraus, er wollte seine Leser belehren, als Schriftsteller und Publizist politisch wirken, und so in die politische Wirklichkeit eingreifen. Kraus stimmt mit dem Herausgeber Welker überein, der Mösers beeindruckendes Geschick, "Politik und Recht zusammenzudenken" hervorhebt. Den ausgewählten Texten hat Welker Handschriften und Drucke zugrunde gelegt, so dass man hier den "Ur-Möser" studieren und manchen Blick in Mösers Werkstatt werfen kann, freut sich Kraus. Insgesamt lasse der Band etwas von jener Faszination erahnen, die einst von Justus Möser ausgegangen ist.

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