Das Polizei- und Ordnungsrecht unterliegt einem ständigen Wandel, zugleich ist es regelmäßig Prüfungsgegenstand sowohl im Pflichtfach- als auch im Schwerpunktbereich. Die Entwicklungen in der polizei- und ordnungsrechtlichen Praxis, eine rege Tätigkeit des Gesetzgebers, jüngere Rechtsprechung und aktuelle Stellungnahmen in der Literatur verlangen nach ständiger Aktualisierung des Stoffs.
Das Polizei- und Ordnungsrecht erörtert ausgehend
von der Organisation und Aufgaben der Gefahrenabwehrbehörden sowie
die allgemeinen Rechtmäßigkeitsanforderungen an deren Handeln
über die Generalklauseln und Standardmaßnahmen
bis hin zu Fragen der Verwaltungsvollstreckung und des Versammlungsrechts
alle Aspekte des Sicherheitsrechts. Problematische Fragen werden besonders vertieft behandelt.
Das Polizei- und Ordnungsrecht erörtert ausgehend
von der Organisation und Aufgaben der Gefahrenabwehrbehörden sowie
die allgemeinen Rechtmäßigkeitsanforderungen an deren Handeln
über die Generalklauseln und Standardmaßnahmen
bis hin zu Fragen der Verwaltungsvollstreckung und des Versammlungsrechts
alle Aspekte des Sicherheitsrechts. Problematische Fragen werden besonders vertieft behandelt.