Der Rechtsstaat - »government of laws, and not of men« - ist ein ebenso kostbares wie zerbrechliches Gebilde. Er versucht, auch das scheinbar maßlose Verbrechen noch an der Elle des Rechts zu messen. Vom Unrechtsstaat totalitärer Prägung unterscheidet sich der Rechtsstaat grundlegend darin, daß er die Möglichkeit staatlichen Irrtums und Unrechts einräumt und Schutz dagegen gewährt; er ist nicht der selbstgerechte, sondern der gegen jedermann, auch gegen den Schwachen, gerechte Staat. Seine Rechtsschutz und innere Sicherheit bietenden Einrichtungen - Justiz und Polizei - sind letzten Endes gerade so stark, so integer und so freiheitsbewußt wie die Bürger, die diese Institutionen tragen, und wie diejenigen, die sie schützen sollen.