Polygamie stellt die ersten beiden Säulen des Familienvermögensrechts auf die Probe, nämlich den ehelichen Güterstand und die Erbschaft. Der polygame Ehemann hat im Laufe seines Lebens mehrere Ehestandsregelungen. Bei seinem Tod können unabhängig von seinem Ehestand mehrere Ehegatten überleben. Im Güterstandsrecht bleibt die Gunst des togolesischen Gesetzgebers beispielsweise für die Pluralität der Gütertrennungsregelungen des polygamen Ehegatten eine Illusion. Sie ist nicht frei von Vorwürfen. Sie wird zudem durch die Pluralität der Gemeinschaften, die andere Rechtssysteme aufweisen, in Frage gestellt. Im Erbrecht hat die Mehrzahl der überlebenden Ehegatten einen Status, der zwischen Miteigentum und Teilung schwankt, und unter der Beteiligung mehrerer überlebender Ehegatten wird die Anhäufung oder Verteilung des dem überlebenden Ehegatten gesetzlich zustehenden Vermögens verstanden.