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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14 Punkte (von 18), Universität Regensburg, Veranstaltung: Seminar : "Methoden der Kriminologie - Kriminologie in der Praxis", Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel meiner Seminararbeit ist es festzustellen, ob es Zusammenhänge zwischen der Verfügbarkeit von Pornografie und Sexualstraftaten gibt. Als Ausgangspunkt stelle ich die Einteilung der Pornografie im Strafrecht dar. In Anlehnung an die Einteilung gehe ich auf mögliche Zusammenhänge zwischen der Verfügbarkeit von Pornografie und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14 Punkte (von 18), Universität Regensburg, Veranstaltung: Seminar : "Methoden der Kriminologie - Kriminologie in der Praxis", Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel meiner Seminararbeit ist es festzustellen, ob es Zusammenhänge zwischen der Verfügbarkeit von Pornografie und Sexualstraftaten gibt. Als Ausgangspunkt stelle ich die Einteilung der Pornografie im Strafrecht dar. In Anlehnung an die Einteilung gehe ich auf mögliche Zusammenhänge zwischen der Verfügbarkeit von Pornografie und Sexualdelinquenz ein. Dabei sollen nicht die unmittelbar aus der Produktion, Verbreitung, Besitz etc. resultierenden Sexualdelikte erfasst werden. Vielmehr geht es um die Wirkungen von Konsum/Exposition. Abschließend bewerte ich die Meinung des Gesetzgebers zur Pornografie. Was die Methodik meiner Arbeit betrifft, so erläutere ich theoretische Annahmen und Forschungsergebnisse und diskutiere diese anschließend. Ausführlich stelle ich nur die Theorien/Studien dar, denen ich (im Wesentlichen) zustimme und die für den fraglichen Zusammenhang am detailliertesten sind. Sonstige Theorien/Studien erwähne und bewerte ich in den nachfolgenden Diskussionen. Freilich bestehen bzgl. der Definition von Pornografie Unterschiede zu ausländischen Gesetzeslagen. Ich fasse das in den Studien/Theorien behandelte Material deshalb unter die deutsche Gesetzeslage. Mögliche internationale Unterschiede bei den Definitionen der Sexualdeliktstatbestände sind zu vernachlässigen. Schließlich zeigt auch deren Erfüllung ein aggressives Sexualverhalten an. Auf der Täterseite gehe ich immer von Männern aus.
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