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Immer häufiger tragen die Parteien zivilrechtlicher Streitigkeiten ihre Auseinandersetzung parallel vor Gerichten verschiedener Staaten aus. Solche multi-fora disputes stehen im Widerspruch zu grundlegenden Zielen des Internationalen Zivilprozeßrechts. Die Arbeit analysiert die unterschiedlichen Lösungsansätze, die nationale Rechtsordnungen und internationale Übereinkommen bislang zur Bewältigung positiver Kompetenzkonflikte entwickelt haben. Dabei wird der Versuch unternommen, eine konsensfähige Regelung für das von der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht derzeit diskutierte weltweite Anerkennungsübereinkommen zu entwerfen.…mehr

Produktbeschreibung
Immer häufiger tragen die Parteien zivilrechtlicher Streitigkeiten ihre Auseinandersetzung parallel vor Gerichten verschiedener Staaten aus. Solche multi-fora disputes stehen im Widerspruch zu grundlegenden Zielen des Internationalen Zivilprozeßrechts. Die Arbeit analysiert die unterschiedlichen Lösungsansätze, die nationale Rechtsordnungen und internationale Übereinkommen bislang zur Bewältigung positiver Kompetenzkonflikte entwickelt haben. Dabei wird der Versuch unternommen, eine konsensfähige Regelung für das von der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht derzeit diskutierte weltweite Anerkennungsübereinkommen zu entwerfen.
Autorenporträt
Der Autor: Wolfgang Jakob Hau wurde 1968 in Dillingen/Saar geboren. Er studierte Rechtswissenschaft in Saarbrücken, Trier und Cardiff (GB). Nach dem Ersten Staatsexamen 1994 war er Doktorand und Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bernd von Hoffmann, Universität Trier. Seit Mai 1995 ist er Rechtsreferendar beim OLG Koblenz.
Rezensionen
«Die Arbeit zeichnet sich durch klaren Aufbau aus, ist gut lesbar und wertet die Diskussion um Parallelprozesse gründlich aus. Sie gelangt...zu begrüßenswerten Ergebnissen und praktikablen Vorschlägen. Es ist das besondere Verdienst Haus, dieses vieldiskutierte Thema des internationalen Zivilprozeßrechts auch rechtsvergleichend erörtert und so den Argumentationsfundus für die künftige Beratung von Konventionslösungen beträchtlich erweitert zu haben.» (Harald Koch, Zeitschrift für Zivilprozeß)