Ute Daniel erzählt eine faszinierende Geschichte vom Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit der parlamentarischen Demokratie und fragt, wie diese Regierungsform so umgestaltet werden kann, dass ihr Ziel nicht vor allem darin besteht, handlungsfähige Regierungen zu bilden.
Die heroische Version zur Geschichte der parlamentarischen Demokratie hält sich hartnäckig: Diese Regierungsform habe sich durchgesetzt, weil unsere Vorfahren für ihre Rechte gekämpft haben. Unter dem Druck von Wahlrechts- und Protestbewegungen sei den Herrschenden abgezwungen worden, der breiten Bevölkerung Mitspracherechte einzuräumen.
Tatsächlich gab es diese mutigen Männer und Frauen, diese Protestbewegungen und Wahlrechtskämpfe; ihnen allen jedoch ist gemein, dass ihr Einfluss auf die real existierende Politik des 19. Jahrhunderts marginal war. Die parlamentarische Regierungsform ging aus gänzlich anders gelagerten Gründen hervor. Ihnen geht die Historikerin in ihrer postheroischen Politikgeschichte nach.
Die heroische Version zur Geschichte der parlamentarischen Demokratie hält sich hartnäckig: Diese Regierungsform habe sich durchgesetzt, weil unsere Vorfahren für ihre Rechte gekämpft haben. Unter dem Druck von Wahlrechts- und Protestbewegungen sei den Herrschenden abgezwungen worden, der breiten Bevölkerung Mitspracherechte einzuräumen.
Tatsächlich gab es diese mutigen Männer und Frauen, diese Protestbewegungen und Wahlrechtskämpfe; ihnen allen jedoch ist gemein, dass ihr Einfluss auf die real existierende Politik des 19. Jahrhunderts marginal war. Die parlamentarische Regierungsform ging aus gänzlich anders gelagerten Gründen hervor. Ihnen geht die Historikerin in ihrer postheroischen Politikgeschichte nach.
Perlentaucher-Notiz zur Süddeutsche Zeitung-Rezension
Rezensentin Birte Förster ist der Meinung, dass das Konzept einer postheroischen Demokratiegeschichte mit Blick auf die Praktiken des Regierens, wie es die Historikerin Ute Daniel in ihrem Essay verfolgt, nicht ausreicht, um der Geschichte der Demokratie neue Aspekte abzugewinnen. Eine "praxisorientierte", inklusive Demokratiegeschichte hält Förster hier für fruchtbarer. Dass sich die Autorin "metapherngewaltig" gegen eine Erfolgsgeschichte der Demokratie stemmt, beeindruckt Förster wenig, wenngleich Daniels "Kipp-Punkte"-Konzept ihr charmant erscheint, da es Gegensätze zwischen Regierungsbildung und Parlament offenbart. Insgesamt aber scheint die Autorin der Rezensentin offene Türen einzurennen, indem sie Entwicklungen als "postheroisch" labelt, die in der Geschichtswissenschaft "bereits formuliert" wurden. Über die konventionelle Stoßrichtung der Darstellung kann das aber nicht hinwegtäuschen, findet Förster.
© Perlentaucher Medien GmbH
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Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 15.07.2020Parlamente haben ihren Eigensinn
Ute Daniels Binnensicht auf Prozesse der Demokratisierung lässt einige Wünsche offen
Nun also eine "Postheroische Demokratiegeschichte", eine, die nicht in einem "infantilisierenden Modus der Verehrung" verharren und nur retrospektive Heldengeschichten erzählen will von jenen mutigen Männern und Frauen, die uns unsere heutigen politischen Freiheiten erkämpft haben. Was uns Ute Daniel in ihrem neuen Buch stattdessen anbieten möchte, ist eine Geschichte der Demokratie, die in Rechnung stellt, dass sie das Resultat von sich jeweils immer in vergangenen Gegenwarten abspielenden politischen Konflikten gewesen ist, die diesen Endpunkt - unser demokratisches Heute - ja gar nicht im Blick haben konnten. "Geschichte vorwärts statt rückwärts", lautet also Daniels Motto. Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden - ganz im Gegenteil. Man fragt sich eher: Wie denn, bitte, sonst? Ist dies nicht ein basaler methodischer Imperativ, den überhaupt jede Geschichtsschreibung, die als solche ernst genommen werden will, zu beherzigen hat?
Es stellt sich aber auch die Frage, ob die Autorin mit "postheroisch" den Kern ihres Anliegens überhaupt angemessen trifft. Denn was in dem schmalen Buch in der Spiegelung der britischen und der deutschen Demokratieentwicklung seit Anfang des neunzehnten Jahrhunderts dem Leser präsentiert wird, ist mit der Unterscheidung nach heroisch versus postheroisch gar nicht sonderlich aufschlussreich gekennzeichnet. Entscheidender scheint eine Differenz nach innen und außen. Die Demokratiegeschichte, wie sie hier entworfen wird, ist nämlich eine, in der demokratische Teilhabe nicht von außen, mal mit mehr, mal mit weniger revolutionärem Nachdruck, als politische Forderung an die Herrschenden herangetragen und dann in einem langen historischen Prozess schrittweiser Konzessionen gewährt wird. Sondern es ist eine, bei der die Teilhabe von innen her als Antwort auf praktische Probleme, die sich einem Regieren mit Parlamenten stellen, sukzessive ausgeweitet wird. Also eine Geschichte der Demokratisierung westlicher Gesellschaften als Geschichte ihrer Parlamentarisierung, ohne dass die eine Entwicklung in der anderen vollständig aufgehen würde. Die großen Wahlrechtsausweitungen, in Großbritannien und in Deutschland in unmittelbarer zeitlicher Nähe vollzogen - 1866 für den Norddeutschen Bund und damit auch 1871 für das Deutsche Reich verbindlich werdend, 1867 durch die Second Reform Bill in Großbritannien -, sind hier Daniels schlagende Beispiele.
Diese Binnensicht auf die Demokratisierung bietet eine hochplausible und viele wichtige Einsichten eröffnende Perspektive. Ihre Berechtigung und Bedeutung ist nicht geringzuschätzen angesichts der anhaltenden Attraktivität des alternativen Ansatzes, der die Demokratie aus dem Wechselspiel von drohender oder tatsächlicher revolutionärer Gewalt von unten und deren reformerischer Einhegung von oben resultieren sieht - zu denken nur an Daron Acemoglus und James Robinsons überaus einflussreiche Studie zu den Ursprüngen demokratischer Herrschaft.
Die Binnenperspektive ist nun aber wiederum auch nicht ganz so neuartig, wie sie hier vielleicht erscheinen möchte. Gary Cox hatte schließlich schon 1987 in seinem Klassiker "The efficient secret" die Herausbildung einer demokratisch verantwortlichen Regierung allein aus den Zeiterfordernissen der Agenda des House of Commons heraus erklärt. Und sie ist bei Daniel auch nicht so systematisch entwickelt, wie man es sich vielleicht hätte wünschen können. Es macht sich bemerkbar, dass die Autorin es versäumt, die neuere politikwissenschaftliche Literatur zum Thema zur Kenntnis zu nehmen. Mit deren Hilfe hätte man zum Beispiel sehen können, dass nicht nur Wahlrechtsausweitungen per se, sondern vor allem der Modus der Wahl selber - britisches relatives Mehrheitswahlrecht oder ab 1918 in Deutschland das Verhältniswahlrecht - in fundamental unterschiedlicher Weise entscheidend dafür wurden, ob und wie die frontbencher und Parteieliten das zum Funktionieren bringen konnten, was wir dann parlamentarische oder repräsentative Demokratie zu nennen uns angewöhnt haben.
Diese Vernachlässigung führt - mit einer gewissen Ironie - dazu, dass die "postheroische" Geschichtsschreibung der Autorin zuweilen doch wie eine ganz konventionelle ereignisgeschichtliche Darstellung aussieht, mit unvermeidlicher Tendenz zur Heroisierung des handelnden Personals: Und dann tat Bismarck dies, und dann tat Disraeli das. Zum Eindruck des Konventionellen trägt bei, dass die historische Kontextualisierung dieses Geschehens nichts anderes bietet als das, was in gängigen Überblicksdarstellungen der deutschen und britischen Politikgeschichte des neunzehnten und frühen zwanzigsten Jahrhunderts nicht auch nachzulesen gewesen wäre. So erscheint Daniels Rekonstruktion insgesamt ein wenig wie ein Gelegenheits-Spin-off aus ihrer sehr material- und aufschlussreichen Studie zum Verhältnis von Politik und Medien im zwanzigsten Jahrhundert, die sie vor zwei Jahren unter dem Titel "Beziehungsgeschichten" vorlegte (F.A.Z. vom 13. April 2018). Dort war sie ebenfalls mit Hilfe der britisch-deutschen Vergleichskonstellation den Wandlungsprozessen politischer Öffentlichkeit äußerst gewinnbringend nachgegangen.
Ganz zum Schluss des Bandes und recht unvermittelt bricht aus der Autorin schließlich noch eine seitenlange Empörung über den Brexit heraus, der mit dem Mangel eines "demokratiekompatiblen mentalen Zuschnitts der politischen Klasse Westminsters" zu erklären versucht wird. Das führt den Lesern allerdings eher einen Erklärungsnotstand vor, und der Ad-hoc-Versuch seiner Behebung macht die Sache nicht besser. Zu ihm kommt es mit einer gewissen Zwangsläufigkeit in einer solchen Demokratiegeschichte, welche die Demokratie nur als Resultat einer Sequenz von spezifischen und oft personenbezogenen Ereignissen verstehen kann.
PHILIP MANOW
Ute Daniel: "Postheroische
Demokratiegeschichte".
Verlag Hamburger
Edition, Hamburg 2020. 168 S., geb., 12,- [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Ute Daniels Binnensicht auf Prozesse der Demokratisierung lässt einige Wünsche offen
Nun also eine "Postheroische Demokratiegeschichte", eine, die nicht in einem "infantilisierenden Modus der Verehrung" verharren und nur retrospektive Heldengeschichten erzählen will von jenen mutigen Männern und Frauen, die uns unsere heutigen politischen Freiheiten erkämpft haben. Was uns Ute Daniel in ihrem neuen Buch stattdessen anbieten möchte, ist eine Geschichte der Demokratie, die in Rechnung stellt, dass sie das Resultat von sich jeweils immer in vergangenen Gegenwarten abspielenden politischen Konflikten gewesen ist, die diesen Endpunkt - unser demokratisches Heute - ja gar nicht im Blick haben konnten. "Geschichte vorwärts statt rückwärts", lautet also Daniels Motto. Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden - ganz im Gegenteil. Man fragt sich eher: Wie denn, bitte, sonst? Ist dies nicht ein basaler methodischer Imperativ, den überhaupt jede Geschichtsschreibung, die als solche ernst genommen werden will, zu beherzigen hat?
Es stellt sich aber auch die Frage, ob die Autorin mit "postheroisch" den Kern ihres Anliegens überhaupt angemessen trifft. Denn was in dem schmalen Buch in der Spiegelung der britischen und der deutschen Demokratieentwicklung seit Anfang des neunzehnten Jahrhunderts dem Leser präsentiert wird, ist mit der Unterscheidung nach heroisch versus postheroisch gar nicht sonderlich aufschlussreich gekennzeichnet. Entscheidender scheint eine Differenz nach innen und außen. Die Demokratiegeschichte, wie sie hier entworfen wird, ist nämlich eine, in der demokratische Teilhabe nicht von außen, mal mit mehr, mal mit weniger revolutionärem Nachdruck, als politische Forderung an die Herrschenden herangetragen und dann in einem langen historischen Prozess schrittweiser Konzessionen gewährt wird. Sondern es ist eine, bei der die Teilhabe von innen her als Antwort auf praktische Probleme, die sich einem Regieren mit Parlamenten stellen, sukzessive ausgeweitet wird. Also eine Geschichte der Demokratisierung westlicher Gesellschaften als Geschichte ihrer Parlamentarisierung, ohne dass die eine Entwicklung in der anderen vollständig aufgehen würde. Die großen Wahlrechtsausweitungen, in Großbritannien und in Deutschland in unmittelbarer zeitlicher Nähe vollzogen - 1866 für den Norddeutschen Bund und damit auch 1871 für das Deutsche Reich verbindlich werdend, 1867 durch die Second Reform Bill in Großbritannien -, sind hier Daniels schlagende Beispiele.
Diese Binnensicht auf die Demokratisierung bietet eine hochplausible und viele wichtige Einsichten eröffnende Perspektive. Ihre Berechtigung und Bedeutung ist nicht geringzuschätzen angesichts der anhaltenden Attraktivität des alternativen Ansatzes, der die Demokratie aus dem Wechselspiel von drohender oder tatsächlicher revolutionärer Gewalt von unten und deren reformerischer Einhegung von oben resultieren sieht - zu denken nur an Daron Acemoglus und James Robinsons überaus einflussreiche Studie zu den Ursprüngen demokratischer Herrschaft.
Die Binnenperspektive ist nun aber wiederum auch nicht ganz so neuartig, wie sie hier vielleicht erscheinen möchte. Gary Cox hatte schließlich schon 1987 in seinem Klassiker "The efficient secret" die Herausbildung einer demokratisch verantwortlichen Regierung allein aus den Zeiterfordernissen der Agenda des House of Commons heraus erklärt. Und sie ist bei Daniel auch nicht so systematisch entwickelt, wie man es sich vielleicht hätte wünschen können. Es macht sich bemerkbar, dass die Autorin es versäumt, die neuere politikwissenschaftliche Literatur zum Thema zur Kenntnis zu nehmen. Mit deren Hilfe hätte man zum Beispiel sehen können, dass nicht nur Wahlrechtsausweitungen per se, sondern vor allem der Modus der Wahl selber - britisches relatives Mehrheitswahlrecht oder ab 1918 in Deutschland das Verhältniswahlrecht - in fundamental unterschiedlicher Weise entscheidend dafür wurden, ob und wie die frontbencher und Parteieliten das zum Funktionieren bringen konnten, was wir dann parlamentarische oder repräsentative Demokratie zu nennen uns angewöhnt haben.
Diese Vernachlässigung führt - mit einer gewissen Ironie - dazu, dass die "postheroische" Geschichtsschreibung der Autorin zuweilen doch wie eine ganz konventionelle ereignisgeschichtliche Darstellung aussieht, mit unvermeidlicher Tendenz zur Heroisierung des handelnden Personals: Und dann tat Bismarck dies, und dann tat Disraeli das. Zum Eindruck des Konventionellen trägt bei, dass die historische Kontextualisierung dieses Geschehens nichts anderes bietet als das, was in gängigen Überblicksdarstellungen der deutschen und britischen Politikgeschichte des neunzehnten und frühen zwanzigsten Jahrhunderts nicht auch nachzulesen gewesen wäre. So erscheint Daniels Rekonstruktion insgesamt ein wenig wie ein Gelegenheits-Spin-off aus ihrer sehr material- und aufschlussreichen Studie zum Verhältnis von Politik und Medien im zwanzigsten Jahrhundert, die sie vor zwei Jahren unter dem Titel "Beziehungsgeschichten" vorlegte (F.A.Z. vom 13. April 2018). Dort war sie ebenfalls mit Hilfe der britisch-deutschen Vergleichskonstellation den Wandlungsprozessen politischer Öffentlichkeit äußerst gewinnbringend nachgegangen.
Ganz zum Schluss des Bandes und recht unvermittelt bricht aus der Autorin schließlich noch eine seitenlange Empörung über den Brexit heraus, der mit dem Mangel eines "demokratiekompatiblen mentalen Zuschnitts der politischen Klasse Westminsters" zu erklären versucht wird. Das führt den Lesern allerdings eher einen Erklärungsnotstand vor, und der Ad-hoc-Versuch seiner Behebung macht die Sache nicht besser. Zu ihm kommt es mit einer gewissen Zwangsläufigkeit in einer solchen Demokratiegeschichte, welche die Demokratie nur als Resultat einer Sequenz von spezifischen und oft personenbezogenen Ereignissen verstehen kann.
PHILIP MANOW
Ute Daniel: "Postheroische
Demokratiegeschichte".
Verlag Hamburger
Edition, Hamburg 2020. 168 S., geb., 12,- [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 17.07.2020An Kipp-Punkten
des Fortschritts
Ute Daniel löst Scheinrätsel und skizziert eine
„Postheroische Demokratiegeschichte“
VON BIRTE FÖRSTER
Derzeit treibt die Neuere und Neueste Geschichte um, wie die Geschichte der modernen Demokratie neu zu schreiben ist. Statt sie als Erfolgsgeschichte von Revolutionen und Einzelhelden zu erzählen, wurde in den letzten Jahren den demokratischen Praktiken größere Aufmerksamkeit gewidmet. Von der Stimme im Parlament, die Josephine Hoegaerts auch im Hinblick auf die Exklusionsmechanismen des richtigen Sprechens erforscht, über die Praxis des Gesetzemachens aus Thomas Mergels Studie zur Weimarer Republik und Hedwig Richters gewichtige Untersuchung des Wählens in den USA und in Preußen im langen 19. Jahrhundert bis hin zu Staatsbürgerlichkeits- und Systemdebatten in Französisch Westafrika von Fred Cooper – praxeologische und zugleich methodisch innovative Ansätze sind im Kommen.
In diese Forschung will sich auch der Essay „Postheroische Demokratiegeschichte“ der Braunschweiger Historikerin Ute Daniel einreihen und die Geschichte der Demokratie entlang der Praktiken des Regierens und des Hervorbringens stabiler Regierungen untersuchen. Zentrale Frage ist, wie das Regieren mit Parlamenten möglich war, vor allem wenn die vom Monarchen eingesetzte Regierung auf Mehrheiten im Parlament traf, die mit ihnen politisch nicht übereinstimmten und ihre Mittel nutzten, um das Regieren zu erschweren. Daniel stemmt sich metapherngewaltig gegen eine Demokratiegeschichte, die aus der Rückschau als reine Erfolgsgeschichte erzählt wird. Stattdessen will sie das Handeln der Akteure in ihrer jeweiligen Zeit in den Vordergrund rücken – für die Geschichtswissenschaft allerdings kein innovatives, sondern ein übliches Vorgehen. Ziel der Studie ist es nicht nur, von der Autorin so genannte „Scheinrätsel“ der Demokratiegeschichte auszuräumen, sondern auch eine Perspektive für die Gegenwart zu entwickeln.
Dazu durchbricht Daniel die herkömmlich chronologische Herangehensweise und erklärt zunächst anhand von Kipp-Punkten – einer Metapher aus der Klima- wie Komplexitätsforschung, die einen Wendepunkt hin zu „andersgearteten Eigendynamiken als zuvor“ bezeichnet – zentrale Wahlrechtserweiterungen im Norddeutschen Bund (1866/67) und in Großbritannien (1867). Dies hat den Charme, nicht nur den langsamen Bedeutungsgewinn der Parlamente mit dem Bedeutungsverlust des Westminsterparlaments ab 1867 zu kontrastieren, sondern auch nahezu gegensätzliche Verhältnisse von Regierungsbildung und Parlament schildern zu können. Der Kipp-Punkt Wahlrechtserweiterung hatte in beiden Ländern ganz unterschiedliche Auswirkungen: In Deutschland dynamisierte er langfristig die politische Parteienlandschaft, in Großbritannien wurden die Wahlergebnisse zentral für die Regierungsbildung. Daran schließt sich ein „Davor“ und „Danach“ an, was an einigen Stellen zu Redundanzen führt, ein wohl allgemeineres Problem nicht-linearer Erzählweisen.
Die Satirezeitschrift Kladderadatsch wollte ihren Augen kaum trauen und kündigte schon spaßeshalber ihre Selbstauflösung an, als der preußische Ministerpräsident Bismarck 1866 in einer europäischen Landschaft des eingeschränkten Wahlrechts für die Wahl des Norddeutschen Bundes im darauffolgenden Jahr das allgemeine, geheime, gleiche und direkte Männerwahlrecht ankündigte. Damit knüpfte er an das Wahlrecht der Frankfurter Nationalversammlung von 1849 an – eine politische Ordnung, die er eigentlich zeitlebens bekämpft hatte, durchaus mithilfe von Repressalien gegen die Abgeordneten des preußischen Landtags und gegen die Presse. Wie dieser Gesinnungswandel Bismarcks zustande kam, ist eines der „Scheinrätsel“, die Daniel lösen möchte. Sie kommt zu dem Schluss, Bismarck habe auf diese Weise seine Regierungsfähigkeit stärken wollen. Gegen die arbeiteten nämlich die Liberalen zu Beginn der 1860er Jahre kontinuierlich an, wenn sie etwa gegen Budgetvorlagen stimmten und Etatbewilligungen verweigerten. Eine Wahlrechtserweiterung würde die vom eingeschränkten Wahlrecht profitierenden Liberalen schwächen – allerdings zugunsten zunächst des Zentrums und später der Sozialdemokratie. Diese Lösung des „Scheinrätsels“ ist allerdings keineswegs neu, sondern spätestens seit Thomas Nipperdey geschichtswissenschaftlicher Konsens. Neuere Forschung betont zudem die Komplexität der Entscheidungsfindung und betreibt so bereits Entheroisierung der Demokratiegeschichte.
Überzeugend, aber nicht unbedingt neu ist die Schilderung einer (seit 1815 langsam) zunehmenden Parlamentarisierung in allen Bundesstaaten, die gemäß der Bundesakte Verfassungen einführten – Preußen und Österreich hielten sich hier bekanntermaßen bis nach 1849 vornehm zurück. Der Konflikt zwischen dem Vorrecht des Monarchen, die Regierung zu ernennen, und anders interessierten parlamentarischen Mehrheiten zwang die Regierungen zum einen zur immer stärkeren Berücksichtigung dieser Mehrheiten und mündete 1860 in Baden, allerdings nur dort, in eine Regierungsbeteiligung der Liberalen. Andernorts wurde das Regierungspersonal durch solches ersetzt, das parlamentarische Mehrheiten schaffen konnte. Zum anderen führte dieser Konflikt zu immer neuen Schikanen gegen Abgeordnete, nicht selten durch die Parlamentsordnung. Im Bayerischen Landtag etwa wurden die Sitzplätze der Abgeordneten verlost, und dann wurde in der Reihenfolge der Plätze geredet – eine strukturierte Debatte war so unmöglich.
Der Kipp-Punkt 1866 setzte auch für Bismarck unerwartete Dynamiken frei, alte Rezepte der Bekämpfung des politischen Gegners funktionierten nicht. Das Zentrum entwickelte sich durchaus auch wegen der Repressalien gegen Katholik*innen zu ersten Volkspartei, die Sozialdemokraten stiegen nach der Aufhebung des Verbots 1890 bis 1912 zur stärksten Fraktion im Reichstag auf. Genau dies habe jedoch dazu geführt, dass die Landesherren am eingeschränkten Wahlrecht festhielten und so die neuen politischen Massenbewegungen bis zum Ende des Kaiserreiches von Parlamentsmehrheiten fernhalten konnten. Das monarchische Prinzip des Rechts der Regierungsernennung sei zudem nicht wirklich angetastet worden, was sich nicht zuletzt später in der starken Stellung des Weimarer Reichspräsidenten gespiegelt habe. All dies ist allerdings auch ohne das Label „postheorisch“ bereits formuliert worden.
Der britische Kipp-Punkt war die Wahlrechtserweiterung in Großbritannien, die von der konservativen Minderheitsregierung unter Lord Derby und dem Anführer der Toryfraktion Benjamin Disraeli als „accidental revolution“ ungewollt zu einer Steigerung des Wahlrechts von 20 auf 33 Prozent der männlichen Wahlberechtigten führte – nicht zuletzt weil das Parlament die ursprüngliche Vorlage mehrfach nachbesserte. Auch hier war die Praxis des Regierens, so Daniel, ausschlaggebend für die Reform. Unmittelbar, weil die Minderheitsregierung der Konservativen ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen musste. Langfristig, weil seit dem ersten Reformgesetz von 1832 Regierungen regelmäßig vom Parlament gestürzt wurden. Unmittelbare Folge der zweiten Wahlrechtserweiterungen war, dass die Wahlergebnisse größere Bedeutung für die Regierungsbildung gewannen, die nun nicht mehr an die Bündnisse von Abgeordneten, sondern an die Wahlsieger geknüpft war. Dies wiederum führte im Einklang mit deiner Verschärfung der Geschäftsordnung und mit dem Machtzuwachs der „whip“ genannten mächtigen Abgeordneten, die bis heute für die Abstimmungsdisziplin und mögliche Sanktionen zuständig sind, zu einem Machtverlust des Unterhauses. Dies wurde durch die dritte Wahlrechtserweiterung von 1884 weiter verschärft.
Eine Wahlrechtserweiterung ging also nicht mit einer Stärkung der politischen Repräsentanten einher. Auch hier wird der Ansatz deutlich, Demokratiegeschichte irgendwie postheroisch schreiben zu wollen. Das Postheorische kommt zwar als innovatives Konzept daher, ist aber letztlich keines und führt zu einer recht konventionellen Darstellung, die im Ergebnis der Perspektive auf die Gegenwart eher mager ausfällt, nämlich als Erkenntnis, dass das „parlamentarische Regierungssystem“ seit dem 19. Jahrhundert auf die Frage „trainiert“ sei, „wie Regieren möglich ist“.
Wollte man tatsächlich die Demokratiegeschichte neu schreiben, so wäre diese nicht nur nicht als Heldenerzählung zu betreiben – wie von der Geschichtsschreibung zur Frauenwahlrechtsbewegung schon länger gefordert. Dazu wären überdies radikalere Schritte als der Fokus auf das Regierungshandeln geboten. Nötig für die Reformulierung der Erfolgsgeschichte Rechteerweiterung ist vielmehr eine praxisorientierte wie inklusive Demokratiegeschichte, die fragt, wer beim Gleichheitsversprechen eigentlich gleich sein darf, wer sich wie in den zunehmend standardisierten Räumen politischer Aushandlungsräume Gehör verschaffen konnte und wer eben nicht. Damit wäre zugleich nicht nur ihre Periodisierung neu und vielstimmig zu schreiben, sondern auch an der Definition von Demokratie zu kratzen und ihre Dezentrierung zu betreiben. Das Postheroische reicht hierzu nicht aus.
Es geht um die Praktiken des
Regierens und das Hervorbringen
stabiler Regierungen
Im Bayerischen Landtag
war eine strukturierte
Debatte unmöglich
Eine Wahlrechtserweiterung
ging also nicht mit einer Stärkung
der Repräsentanten einher
Ute Daniel: Postheroische Demokratiegeschichte. Hamburger Edition,
Hamburg 2020.
168 Seiten, 12 Euro.
DIZdigital: Alle Rechte vorbehalten – Süddeutsche Zeitung GmbH, München
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über www.sz-content.de
des Fortschritts
Ute Daniel löst Scheinrätsel und skizziert eine
„Postheroische Demokratiegeschichte“
VON BIRTE FÖRSTER
Derzeit treibt die Neuere und Neueste Geschichte um, wie die Geschichte der modernen Demokratie neu zu schreiben ist. Statt sie als Erfolgsgeschichte von Revolutionen und Einzelhelden zu erzählen, wurde in den letzten Jahren den demokratischen Praktiken größere Aufmerksamkeit gewidmet. Von der Stimme im Parlament, die Josephine Hoegaerts auch im Hinblick auf die Exklusionsmechanismen des richtigen Sprechens erforscht, über die Praxis des Gesetzemachens aus Thomas Mergels Studie zur Weimarer Republik und Hedwig Richters gewichtige Untersuchung des Wählens in den USA und in Preußen im langen 19. Jahrhundert bis hin zu Staatsbürgerlichkeits- und Systemdebatten in Französisch Westafrika von Fred Cooper – praxeologische und zugleich methodisch innovative Ansätze sind im Kommen.
In diese Forschung will sich auch der Essay „Postheroische Demokratiegeschichte“ der Braunschweiger Historikerin Ute Daniel einreihen und die Geschichte der Demokratie entlang der Praktiken des Regierens und des Hervorbringens stabiler Regierungen untersuchen. Zentrale Frage ist, wie das Regieren mit Parlamenten möglich war, vor allem wenn die vom Monarchen eingesetzte Regierung auf Mehrheiten im Parlament traf, die mit ihnen politisch nicht übereinstimmten und ihre Mittel nutzten, um das Regieren zu erschweren. Daniel stemmt sich metapherngewaltig gegen eine Demokratiegeschichte, die aus der Rückschau als reine Erfolgsgeschichte erzählt wird. Stattdessen will sie das Handeln der Akteure in ihrer jeweiligen Zeit in den Vordergrund rücken – für die Geschichtswissenschaft allerdings kein innovatives, sondern ein übliches Vorgehen. Ziel der Studie ist es nicht nur, von der Autorin so genannte „Scheinrätsel“ der Demokratiegeschichte auszuräumen, sondern auch eine Perspektive für die Gegenwart zu entwickeln.
Dazu durchbricht Daniel die herkömmlich chronologische Herangehensweise und erklärt zunächst anhand von Kipp-Punkten – einer Metapher aus der Klima- wie Komplexitätsforschung, die einen Wendepunkt hin zu „andersgearteten Eigendynamiken als zuvor“ bezeichnet – zentrale Wahlrechtserweiterungen im Norddeutschen Bund (1866/67) und in Großbritannien (1867). Dies hat den Charme, nicht nur den langsamen Bedeutungsgewinn der Parlamente mit dem Bedeutungsverlust des Westminsterparlaments ab 1867 zu kontrastieren, sondern auch nahezu gegensätzliche Verhältnisse von Regierungsbildung und Parlament schildern zu können. Der Kipp-Punkt Wahlrechtserweiterung hatte in beiden Ländern ganz unterschiedliche Auswirkungen: In Deutschland dynamisierte er langfristig die politische Parteienlandschaft, in Großbritannien wurden die Wahlergebnisse zentral für die Regierungsbildung. Daran schließt sich ein „Davor“ und „Danach“ an, was an einigen Stellen zu Redundanzen führt, ein wohl allgemeineres Problem nicht-linearer Erzählweisen.
Die Satirezeitschrift Kladderadatsch wollte ihren Augen kaum trauen und kündigte schon spaßeshalber ihre Selbstauflösung an, als der preußische Ministerpräsident Bismarck 1866 in einer europäischen Landschaft des eingeschränkten Wahlrechts für die Wahl des Norddeutschen Bundes im darauffolgenden Jahr das allgemeine, geheime, gleiche und direkte Männerwahlrecht ankündigte. Damit knüpfte er an das Wahlrecht der Frankfurter Nationalversammlung von 1849 an – eine politische Ordnung, die er eigentlich zeitlebens bekämpft hatte, durchaus mithilfe von Repressalien gegen die Abgeordneten des preußischen Landtags und gegen die Presse. Wie dieser Gesinnungswandel Bismarcks zustande kam, ist eines der „Scheinrätsel“, die Daniel lösen möchte. Sie kommt zu dem Schluss, Bismarck habe auf diese Weise seine Regierungsfähigkeit stärken wollen. Gegen die arbeiteten nämlich die Liberalen zu Beginn der 1860er Jahre kontinuierlich an, wenn sie etwa gegen Budgetvorlagen stimmten und Etatbewilligungen verweigerten. Eine Wahlrechtserweiterung würde die vom eingeschränkten Wahlrecht profitierenden Liberalen schwächen – allerdings zugunsten zunächst des Zentrums und später der Sozialdemokratie. Diese Lösung des „Scheinrätsels“ ist allerdings keineswegs neu, sondern spätestens seit Thomas Nipperdey geschichtswissenschaftlicher Konsens. Neuere Forschung betont zudem die Komplexität der Entscheidungsfindung und betreibt so bereits Entheroisierung der Demokratiegeschichte.
Überzeugend, aber nicht unbedingt neu ist die Schilderung einer (seit 1815 langsam) zunehmenden Parlamentarisierung in allen Bundesstaaten, die gemäß der Bundesakte Verfassungen einführten – Preußen und Österreich hielten sich hier bekanntermaßen bis nach 1849 vornehm zurück. Der Konflikt zwischen dem Vorrecht des Monarchen, die Regierung zu ernennen, und anders interessierten parlamentarischen Mehrheiten zwang die Regierungen zum einen zur immer stärkeren Berücksichtigung dieser Mehrheiten und mündete 1860 in Baden, allerdings nur dort, in eine Regierungsbeteiligung der Liberalen. Andernorts wurde das Regierungspersonal durch solches ersetzt, das parlamentarische Mehrheiten schaffen konnte. Zum anderen führte dieser Konflikt zu immer neuen Schikanen gegen Abgeordnete, nicht selten durch die Parlamentsordnung. Im Bayerischen Landtag etwa wurden die Sitzplätze der Abgeordneten verlost, und dann wurde in der Reihenfolge der Plätze geredet – eine strukturierte Debatte war so unmöglich.
Der Kipp-Punkt 1866 setzte auch für Bismarck unerwartete Dynamiken frei, alte Rezepte der Bekämpfung des politischen Gegners funktionierten nicht. Das Zentrum entwickelte sich durchaus auch wegen der Repressalien gegen Katholik*innen zu ersten Volkspartei, die Sozialdemokraten stiegen nach der Aufhebung des Verbots 1890 bis 1912 zur stärksten Fraktion im Reichstag auf. Genau dies habe jedoch dazu geführt, dass die Landesherren am eingeschränkten Wahlrecht festhielten und so die neuen politischen Massenbewegungen bis zum Ende des Kaiserreiches von Parlamentsmehrheiten fernhalten konnten. Das monarchische Prinzip des Rechts der Regierungsernennung sei zudem nicht wirklich angetastet worden, was sich nicht zuletzt später in der starken Stellung des Weimarer Reichspräsidenten gespiegelt habe. All dies ist allerdings auch ohne das Label „postheorisch“ bereits formuliert worden.
Der britische Kipp-Punkt war die Wahlrechtserweiterung in Großbritannien, die von der konservativen Minderheitsregierung unter Lord Derby und dem Anführer der Toryfraktion Benjamin Disraeli als „accidental revolution“ ungewollt zu einer Steigerung des Wahlrechts von 20 auf 33 Prozent der männlichen Wahlberechtigten führte – nicht zuletzt weil das Parlament die ursprüngliche Vorlage mehrfach nachbesserte. Auch hier war die Praxis des Regierens, so Daniel, ausschlaggebend für die Reform. Unmittelbar, weil die Minderheitsregierung der Konservativen ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen musste. Langfristig, weil seit dem ersten Reformgesetz von 1832 Regierungen regelmäßig vom Parlament gestürzt wurden. Unmittelbare Folge der zweiten Wahlrechtserweiterungen war, dass die Wahlergebnisse größere Bedeutung für die Regierungsbildung gewannen, die nun nicht mehr an die Bündnisse von Abgeordneten, sondern an die Wahlsieger geknüpft war. Dies wiederum führte im Einklang mit deiner Verschärfung der Geschäftsordnung und mit dem Machtzuwachs der „whip“ genannten mächtigen Abgeordneten, die bis heute für die Abstimmungsdisziplin und mögliche Sanktionen zuständig sind, zu einem Machtverlust des Unterhauses. Dies wurde durch die dritte Wahlrechtserweiterung von 1884 weiter verschärft.
Eine Wahlrechtserweiterung ging also nicht mit einer Stärkung der politischen Repräsentanten einher. Auch hier wird der Ansatz deutlich, Demokratiegeschichte irgendwie postheroisch schreiben zu wollen. Das Postheorische kommt zwar als innovatives Konzept daher, ist aber letztlich keines und führt zu einer recht konventionellen Darstellung, die im Ergebnis der Perspektive auf die Gegenwart eher mager ausfällt, nämlich als Erkenntnis, dass das „parlamentarische Regierungssystem“ seit dem 19. Jahrhundert auf die Frage „trainiert“ sei, „wie Regieren möglich ist“.
Wollte man tatsächlich die Demokratiegeschichte neu schreiben, so wäre diese nicht nur nicht als Heldenerzählung zu betreiben – wie von der Geschichtsschreibung zur Frauenwahlrechtsbewegung schon länger gefordert. Dazu wären überdies radikalere Schritte als der Fokus auf das Regierungshandeln geboten. Nötig für die Reformulierung der Erfolgsgeschichte Rechteerweiterung ist vielmehr eine praxisorientierte wie inklusive Demokratiegeschichte, die fragt, wer beim Gleichheitsversprechen eigentlich gleich sein darf, wer sich wie in den zunehmend standardisierten Räumen politischer Aushandlungsräume Gehör verschaffen konnte und wer eben nicht. Damit wäre zugleich nicht nur ihre Periodisierung neu und vielstimmig zu schreiben, sondern auch an der Definition von Demokratie zu kratzen und ihre Dezentrierung zu betreiben. Das Postheroische reicht hierzu nicht aus.
Es geht um die Praktiken des
Regierens und das Hervorbringen
stabiler Regierungen
Im Bayerischen Landtag
war eine strukturierte
Debatte unmöglich
Eine Wahlrechtserweiterung
ging also nicht mit einer Stärkung
der Repräsentanten einher
Ute Daniel: Postheroische Demokratiegeschichte. Hamburger Edition,
Hamburg 2020.
168 Seiten, 12 Euro.
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