Ein Großteil der Deutschen verstirbt entweder ohne Testament oder unterschätzt die Komplexität und erstellt ein Testament ohne fachliche Beratung. Aber auch bei Hinzuziehung von Experten kommt es häufig zu suboptimalen Ergebnissen: Fachanwälte für Erbrecht verfügen häufig nicht über Detailkenntnisse des Erbschaftsteuerrechts und Steuerberater nicht über ebensolche des Erbrechts. Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht haben jedoch einen großen gegenseitigen Einfluss und die Vernachlässigung eines Bereiches führt zwangsläufig zu einem suboptimalen Ergebnis. Hinzu kommen Ausstrahlungen in angrenzende Steuergebiete wie Grunderwerbsteuer und Ertragsteuern. Das Zusammenspiel der beiden Rechtsgebiete bietet jedoch auch nach Eintritt des Erbfalls noch eine Reihe von Optionen mit einem mitunter erheblichen Gestaltungspotential. Wichtig ist hierbei eine zeitnahe und konsequente Umsetzung. Mit der vorliegenden Arbeit wird die Zielsetzung verfolgt, dem Praktiker, aber auch dem interessierten Laien einen Überblick über diese Optionen zu verschaffen und einzelne Problembereiche zu benennen. Hierzu werden zunächst die Handlungsfelder im Allgemeinen dargestellt. Darauf aufbauend, werden aufgrund der hohen Praxisrelevanz die Korrekturmöglichkeiten im Rahmen des Berliner Testaments aufgeführt, wobei zunächst die Optionen des überlebenden Ehegatten erläutert werden, bevor auf die Möglichkeiten der Abkömmlinge eingegangen wird. Die Arbeit schließt mit einzelnen Handlungsempfehlungen.
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