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Weder in Frankreich noch in Deutschland wurde bis Mitte der 1980er Jahre des 20. Jahrhunderts hinein in Erwägung gezogen, Postdienstleistungen durch private Anbieter im Wettbewerb erbringen zu lassen. Bis zur Privatisierung in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurde das Postwesen daher als klassischer Teil der Leistungsverwaltung und der staatlichen Daseinsvorsorge angesehen. Dies änderte sich jedoch durch den Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts. Es wurde festgestellt, dass eine Privilegierung des Staatsmonopolunternehmens Bundespost im Wettbewerb zu anderen Anbietern von…mehr

Produktbeschreibung
Weder in Frankreich noch in Deutschland wurde bis Mitte der 1980er Jahre des 20. Jahrhunderts hinein in Erwägung gezogen, Postdienstleistungen durch private Anbieter im Wettbewerb erbringen zu lassen. Bis zur Privatisierung in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurde das Postwesen daher als klassischer Teil der Leistungsverwaltung und der staatlichen Daseinsvorsorge angesehen. Dies änderte sich jedoch durch den Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts. Es wurde festgestellt, dass eine Privilegierung des Staatsmonopolunternehmens Bundespost im Wettbewerb zu anderen Anbietern von Postleistungen nur dann zu rechtfertigen sei, falls sich ergeben würde, dass der Postuniversaldienst (Grundversorgung mit Postdienstleistungen) in einem Marktumfeld mit mehreren Anbietern nicht sichergestellt werden könne. Es zeichnete sich somit ein Wandel der Gestalt derart ab, dass das zunächst zur Begründung von monopolistischen Staatsleistungen herangezogene Daseinsvorsorgekonzept heute ¿nur¿ noch zur Rechtfertigung der staatlichen Gewährleistung einer postalischen Grundversorgung in einem freien Markt ¿Verwendung¿ finden kann. Die vorliegende Arbeit befasst sich, in drei Teilen, mit den Grundlagen des Postuniversaldienstes, dessen Entwicklung aufgrund von europäischen Einflüssen sowie mit der Frage, welche Möglichkeiten dem Regulierer (der Bundesnetzagentur) durch den Gesetzgeber an die Hand gegeben wurden, um die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des Postgesetzes (PostG) und der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) durch die (Universaldienst-) Anbieter / Marktteilnehmer überprüfen zu können.
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