Die Landesbauordnung eines jeden Bundeslandes gibt die Planung für Neubauten vor. Dabei sind bundeslandspezifisch unterschiedliche Regelungen zum Brandschutz je nach Gebäudeklasse definiert. In dieser Arbeit sollen die wesentlichen Unterschiede zwischen der Bauordnung von Baden-Württemberg und der Hessischen Bauordnung bezüglich des Brandschutzes erläutert werden. Dabei wird vor allem auf die Machbarkeit und Grenzen von Holzbauten eingegangen. Des weiteren wird auf das Brandverhalten von Holzbauteilen eingegangen sowie Kompensationmaßnahmen beschrieben, die vor allem im Hochbau und in Gebäuden ab der Gebäudeklasse 4 zum Einsatz kommen.