Die sozio-ökonomische Entwicklung von marginalisierten Gemeinschaften und entmachteten Menschen sowie armen Ländern ist das Kernthema der heutigen Menschenrechtsagenda. Viele Länder haben es jedoch versäumt, ihrer Bevölkerung einen angemessenen Lebensstandard zu sichern und erwiesen sich in ihren Strategien zur Armutsbekämpfung als erfolglos.Armut umfasst naturgemäß verschiedene Faktoren, die einen Zustand darstellen, der weltweit Milliarden von Menschen Leid bringt.Armut tötet - sie ist ein lebensbedrohliches Phänomen.Die Bekämpfung extremer Armut ist eine dringende Angelegenheit. Die wohlhabenden Staaten sind durch die menschenrechtliche Verantwortung internationaler Hilfe und Zusammenarbeit verpflichtet, den armen Ländern bei der Überwindung der Armut zu helfen. Im ersten Teil soll bekräftigt werden, dass Armut eine Verweigerung der Menschenrechte darstellt, im zweiten Teil soll der explizite Zusammenhang zwischen Armut und menschlicher Entwicklung veranschaulicht werden, im folgenden Teil wird Artikel 2 Absatz 1 des CESCR untersucht, und im letzten Abschnitt wird auf die wesentlichen Elemente der internationalen Hilfe und Zusammenarbeit eingegangen. Diese Arbeit kann für diejenigen interessant sein, die sich aus Menschenrechtsperspektive mit Fragen der Armut und des Rechts auf Entwicklung befassen wollen.