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Der Gebrauch von illegalen Substanzen gehörte vor der Inhaftierung für mindestens die Hälfte der Personen zum Alltag. Für diese Inhaftierten ist der übliche Weg zur Behandlung einer Abhängigkeitserkrankung eine Entwöhnungsbehandlung im Rahmen des § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Jedoch liegt die Erfolgsquote dieser Maßnahme seit Jahrzehnten bei nur rund 50 %, das heißt, die Hälfte der Teilnehmenden bricht die Therapie vorzeitig ab. In dieser Arbeit wurde eine Stichprobe von inhaftierten Personen untersucht, die aus der Haft heraus eine Entwöhnungsbehandlung z.B. im Rahmen des § 35 BtMG…mehr

Produktbeschreibung
Der Gebrauch von illegalen Substanzen gehörte vor der Inhaftierung für mindestens die Hälfte der Personen zum Alltag. Für diese Inhaftierten ist der übliche Weg zur Behandlung einer Abhängigkeitserkrankung eine Entwöhnungsbehandlung im Rahmen des § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Jedoch liegt die Erfolgsquote dieser Maßnahme seit Jahrzehnten bei nur rund 50 %, das heißt, die Hälfte der Teilnehmenden bricht die Therapie vorzeitig ab. In dieser Arbeit wurde eine Stichprobe von inhaftierten Personen untersucht, die aus der Haft heraus eine Entwöhnungsbehandlung z.B. im Rahmen des § 35 BtMG antraten. Dazu wurden 267 Inhaftierte und deren zuständige Suchtberater_innen schriftlich befragt. Mit Regressionsmodellen wurde berechnet, welche der bereits in früheren Studien ermittelten Risikofaktoren (soziodemografische Merkmale, Merkmale der Sucht, psychologische Merkmale sowie Merkmale der Behandlung) mit einem Abbruch der Entwöhnungsbehandlung assoziiert sind. Es zeigte sich u.a. ein Einfluss soziodemografischer Variablen sowie motivationaler Aspekte. In einem zweiten Schritt wurde der Zusammenhang zwischen vollzugsinternen Behandlungsprogrammen, die inhaftierte Personen auf eine Entwöhnungsbehandlung im Anschluss an die Entlassung aus dem Strafvollzug vorbereiten sollen und dem späteren Therapiererfolg untersucht. Mittels propensity score matching wurde den a priori bestehenden Unterschieden zwischen den Teilnehmenden und einer ebenfalls untersuchten Gruppe, die nicht an einer solchen Vorbereitungsmaßnahme teilnahm, statistisch begegnet. Es ergab sich ein kein signifikanter Effekt für die Teilnehmenden an solchen Vorbereitungsprogrammen. Auf der Basis der Ergebnisse werden Empfehlungen zur Weiterentwicklung solcher Vorbereitungsprogramme gegeben und Teilantworten auf die Frage entwickelt, für wen Entwöhnungsbehandlungen unter welchen Umständen erfolgreich wirken können.