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Die zentrale Themenstellung betrifft die Auslegung des Tatbestands der Korperverletzung mit todlichem Ausgang in den Rechtsordnungen von Deutschland und Italien. Neben der rechtshistorischen Genese der Deliktsfigur bildet die buntscheckige Ausgestaltung der Zurechnungsdogmatik in Rechtsprechung und Literatur zentrale Untersuchungsschwerpunkte. Trotz Unterschiede in der konkreten Umsetzung von Fahrlässigkeit als Zurechnungsvoraussetzung wird im Rahmen der Untersuchung aufgezeigt, dass in beiden Rechtsordnungen der wesentliche Problemschwerpunkt auf der Umsetzung des Verschuldensprinzips liegt.…mehr

Produktbeschreibung
Die zentrale Themenstellung betrifft die Auslegung des Tatbestands der Korperverletzung mit todlichem Ausgang in den Rechtsordnungen von Deutschland und Italien. Neben der rechtshistorischen Genese der Deliktsfigur bildet die buntscheckige Ausgestaltung der Zurechnungsdogmatik in Rechtsprechung und Literatur zentrale Untersuchungsschwerpunkte. Trotz Unterschiede in der konkreten Umsetzung von Fahrlässigkeit als Zurechnungsvoraussetzung wird im Rahmen der Untersuchung aufgezeigt, dass in beiden Rechtsordnungen der wesentliche Problemschwerpunkt auf der Umsetzung des Verschuldensprinzips liegt. Im Zuge der rechtsvergleichenden Grundlagenstudie zur culpa in re illicita werden nicht nur Entscheidungspraxis und Lehrmeinungen in Deutschland und Italien dargelegt, sondern Losungsvorschläge erarbeitet, um der Körperverletzung mit Todesfolge unter dem Leitbild einer grob fahrlässigen Tötung ein systemlogisches Aufgabenfeld in den Körperverletzungstatbeständen zuzuweisen.
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Rezensionen
»Insgesamt handelt es sich um eine solide, auf der intimen Kenntnis beider Rechtsordnungen aufbauende Darstellung.« Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, Heft 11/2017

»L'opera - dello studioso meranese Lukas Staffler, allievo di Mauro Ronco presso l'Institut für Italienisches Recht dell'Università di Innsbruck - si presenta sin dapprincipio interessante e originale, poiché offre al lettore un angolo visuale in parte inesplorato: il fulcro dell'indagine comparatistica, infatti, si incentra sulla nozione generale di 'Präterintentionalität', pressoché sconosciuta all'ordinamento tedesco, il quale contempla la specifica fattispecie incriminatrice di Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), ma non già un concetto generale di 'preterintenzionalità' omologo al nostro art. 43, co. 1, 2° alinea, c.p.« Gabriele Civello, in: Archivio Penale, 3/2015