Die Untersuchung geht der Frage nach, ob und welche Rolle der Präventionsgedanke für das zivile Haftungsrecht spielt. Neben den Positionen der Lehre wird insbesondere die Rechtsprechung zum Persönlichkeitsschutz und zur Vollstreckbarkeit US-amerikanischer punitive damages -Urteile in Deutschland beleuchtet. Über den effet utile findet die Idee der Schadensprävention Eingang in die Rechtsprechung des EuGH. Auch in den europäischen Richtlinien zum Schutz immaterieller Güter steht der Zweck der Abschreckung vor Rechtsverletzungen an vorderer Stelle. Die Ökonomische Analyse des Rechts schließlich sieht in der Senkung der Unfallkosten die zentrale Aufgabe eines Haftungsinstruments. Sie bietet Lösungen zur Erreichung einer wohlfahrtsoptimalen Risiko- und Schadensverteilung.
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