Die Prävention von Menschenrechtsverletzungen ist seit dem Ende des Kalten Krieges zunehmend zur Aufgabe Internationaler Organisationen geworden. Gleichzeitig wird gefordert, politisches Ermessen zurückzudrängen und dem Handeln der Staatengemeinschaft möglichst objektive Maßstäbe zugrunde zu legen. Vor diesem Hintergrund wird in der vorliegenden Arbeit versucht, mögliche völkerrechtliche Grundlagen einer Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie Wirkung und Funktion von Mechanismen und Verfahren zu untersuchen, denen eine präventive Wirkung zukommen könnte. Mit Hilfe dieses Ansatzes können erste Ergebnisse gewonnen werden, inwieweit ausreichende materielle Rechtsgrundlagen für eine Prävention von Menschenrechtsverletzungen durch Internationale Organisationen bestehen und ob geeignete Mechanismen zur Durchsetzung entwickelt wurden.
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